Muss man während der Kernarbeitszeit an der Arbeit
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Fr, 6. Feb 2009
Hallo zusammen,
die Kernarbeitszeit ist von 7:30 bis 13:30.
AN fängt um 06:00 an. Dies ist erlaubt.
AN fährt um 12:00 nach Hause.
AG fordert AN auf, erst um 13:30 nach Hause zu fahren, da AN während der Kernarbeitszeit an der Arbeit sein muss. Wenn der AN z. B. einen Unfall während der Heimfahrt hat, könnte es sein, dass die BG sagt, dass der AG seine Aufsichtspflicht ... verletzt hat, da der AN sich während der Kernarbeitszeit nicht mehr an der Arbeit befand.
Ist das so rechtens?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
die Kernarbeitszeit ist von 7:30 bis 13:30.
AN fängt um 06:00 an. Dies ist erlaubt.
AN fährt um 12:00 nach Hause.
AG fordert AN auf, erst um 13:30 nach Hause zu fahren, da AN während der Kernarbeitszeit an der Arbeit sein muss. Wenn der AN z. B. einen Unfall während der Heimfahrt hat, könnte es sein, dass die BG sagt, dass der AG seine Aufsichtspflicht ... verletzt hat, da der AN sich während der Kernarbeitszeit nicht mehr an der Arbeit befand.
Ist das so rechtens?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
