Verlängerung Probezeit auf 8 Monate

Von: , Frage gestellt am Fr, 3. Apr 2009
Hallo liebe Wissenden,

ich wende mich mit folgender Frage an Euch:

Ein Arbeitnehmer(AN) hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 6 Monaten Probezeit.

Am letzten Tag der Probezeit teilt ihm der Arb8eitgeber(AG) mit, dass man ihn noch besser kennen lernen möchte und man möchte deshalb die Probezeit auf 8 Monate (also+8 Wochen) erhöhen.

Da eine Probezeit max. 6 Monate betragen darf, wird der AN unter Androhung der Kündigung "gezwungen" einen neuen Arbeitsvertrag mit 8 Wochen Probezeit zu unterschreiben.

Eine Aufhebungsvertrag/Änderungskündigung für den alten Vertrag wurde nicht erstellt.

Die Frage:

Welcher Vertrag ist nun Gültig? der Alte oder der Neue ?

Mein Gefühl sagt mir, das Rechtlich hier etwas nicht stimmt. Da sonst jeder AG in Deutschland die Probezeit unbegrenzt verlängern könnte.

Vielen Dank für euere Hilfe

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 32 Minuten 0 hilfreich
    Re: Verlängerung Probezeit auf 8 Monate
    Hallo,

    der AN kann ruhig unterschreiben, da die verlängerte Probezeit keine Gültigkeit besitzt, d. h. der ArbV wandelt sich nach Ablauf des 6. Beschäftigungsmonats automatisch kraft Gesetzes (§ 622 Abs. 3 BGB) in ein Normalarbeitsverhältnis um mit Küfri gem. § 622 Abs. 1 BGB und fällt (bei entsprechender Betriebsgröße) unter die Regelungen des KSchG. (vergl. z. B. ErfK, Rd.-Nr. 14 zu § 622 BGB)
    § 622 BGB (1. Teil) Personalfachkaufmann IHK
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