Haben Arbeitnehmer ein Recht auf saubere Toiletten

Guten Tag,
angenommen eine Firma hat ständig sehr verschmutzte Mitarbeitertoiletten; hat der Arbeitnehmer das Recht, darauf zu bestehen, daß der Abeitgeber für saubere Toiletten sorgt?
Es handelt sich hier um sanitäre Einrichtungen, die schon komplett saniert werden müssten, um wieder sauber zu sein.
Und weiter angenommen, der Arbeitgeber wurde schon vor geraumer Zeit auf den schlechten Zustand der Toiletten hingewiesen, hat aber nichts unternommen; wie könnte man weiter vorgehen?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Eventuell die Berufsgenossenschaft benachrichtigen !?

Hygiene unterliegt der Betreiberverantwortung

-> theoretisch hat man also schon ein Recht darauf, fragt sich nur, wie Hygiene genau definiert wird (und ob sich zu klagen lohnt)…!
Aber Bertiebsrat/-genossenschaft sind sicherlich gute Ansprechpartner, oder vllt. auch der Chef!
Viel Erfolg

Guten Tag,
angenommen eine Firma hat ständig sehr verschmutzte
Mitarbeitertoiletten; hat der Arbeitnehmer das Recht, darauf
zu bestehen, daß der Abeitgeber für saubere Toiletten sorgt?

Frage ist: wie definiert man „sauber“?

Die Toilettenanlage muss erst einmal den üblichen Vorschriften zur Unfallverhütung entsprechen, also z.B. lose Steckdosen, wohlmöglich in Waschbeckennähe gehen wohl nicht.
Auch darf grundsätzliche keine Rutschgefahr herrschen.

In Punkto Hygiene wird es schon schwieriger. Keimfrei kann eine Toilette nicht sein. Gesundheitsschädliche Umstände müssen die Arbeitnehmer aber auch nicht hinnehmen, also z.B. Keimbelastung über Grenzwerten, gefährliche Keime wie Salmonellen etc.

Die Oberflächen (Tooilettensitze, Waschbecken etc.) müssen gut zu reinigen sein, also z.B. nicht spröde, weil sich in Rissen Bakterien gut vermehren oder aus vollkommen ungeeigneten Materialien (Toilettensitze aus unlackiertem Holz o.ä.

Ggf. müßte man die BG benachrichtigen, die auch die Toiletten begutachtet. Es ist zwar kein direkter Unfall, wenn ich mir auf der Toilette eine schwere Infektion einfange, aber wenn man nachher nachweisen kann, dass die Firmentoilette mit genau den Krankheitserregern vollkommen verseucht ist, an denen man erkrankt ist, hat man m.E. auch einen Anspruch gegen die Unfallversicherung.

Man möge mich berichtigen, wenn das nicht stimmt.

Es handelt sich hier um sanitäre Einrichtungen, die schon
komplett saniert werden müssten, um wieder sauber zu sein.
Und weiter angenommen, der Arbeitgeber wurde schon vor
geraumer Zeit auf den schlechten Zustand der Toiletten
hingewiesen, hat aber nichts unternommen; wie könnte man
weiter vorgehen?

Gibt es einen Betriebsrat?

Falls nicht: wenn es so unerträglich ist, würde ich ein freundliches, aber bestimmtes Schreiben aufsetzen und es von allen betroffenen Mitarbeitern unterschreiben lassen.
Vielleicht sollte man in einem Gespräch, das daraus relsultieren könnte, den AG mal nach seinen Beweggründen fragen, warum er die Toilette nicht renoviert.
Evtl. schreibt der den schlechten Zustand ja auch den Benutzern der Toilette zu, so dass klärende Worte evtl. Wunder bewirken.

Grüße

Holygrail

Wenn es wirklich sehr unhygienisch ist: auch der Chef hat doch ein Interesse an der Gesundheit seiner Mitarbeiter, schließlich kostet krankfeiern ihn viel Geld.

Ein guter Unternehmer denkt etwas langfristiger, nicht nur, dass ihn das Renovieren der Toiletten Geld kostet, sondern auch, dass die Motivation der Mitarbeiter steigt und damit auch die Produktivität.

Wer kurzfristig denkt, hat langfristig keine Chance!

Grüße

Holygrail

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hoi.

Naja, eigentlich ist der Toilettengang wie das Essen der unversicherte Privatbereich. Wobei nur der tatsächliche Vorgang gemeint ist - die Wege zur Kantine bzw. Toilette sind versichert.

Dann müßte auch noch nachgewiesen sein, dass die Erkrankung (auch schon schwierig weil ja von Arbeitsunfall gesprochen wird) nur dort geschehen konnte. Bei Salmonellen - die kann man sich ja (theoretisch) fast überall holen.

Aber die BG und das Gewerbeamt sind auch für die Hygiene zuständig, siehe BGR A-1 oder ArbSchG.
Zitat:
"§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2.
Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können."

Evtl. mal bei der IHK nachfragen, die haben da Ombutsleute, die vielleicht zwischen Cheffe und Schergen vermitteln können.

Ciao
Garrett