Fragen zu Aushilfstätigkeiten.
Von: , Frage gestellt am Sa, 22. Aug 2009
Hallo,
wenn eine Aushilfskraft einen unbefristeten Vertrag hat, über 6 Monate in diesem Betrieb arbeitet, der Betrieb mehr als 10 Beschäftigte beschäftigt, greift dann das KSchG auch für diese Aushilfskraft?
Noch eine Frage,
wenn angenommen dieselbe Arbeitskraft auf Abruf arbeitet (keine festen Arbeitszeiten), kein fester Lohn sondern ein Stundenlohn vereinbart wurde, kann diese Arbeitskraft die gesetzlich fingierte wöchentliche Arbeitszahl von 10 Stunden im Krankheitsfall geltend machen und eine Lohnfortzahlung verlangen?
Danke im Voraus.
