Versicherungspflicht geringfügige Beschäftigung?

Von: , Frage gestellt am So, 23. Aug 2009

Hallo,
eine Treppenhausreinigung (ca 6 Std/Monat) werde in einem vermieteten Objekt an einen dort auch wohnenden Arbeitslosen oder HartzIV-Empfänger vergeben.
Ist diese Tätigkeit (wo) anzumelden ?
Wie sie ggfls unfallversichert ? Der Vermieter des Objektes habe für es eine Haftpflichtversicherung.
Gruß
Karl

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Minuten 0 hilfreich
    Re: Versicherungspflicht geringfügige Beschäftigun

    Hallo oder HartzIV-Empfänger vergeben.
    Ist diese Tätigkeit (wo) anzumelden ?
    Ja. Einmal durch den AG bei der Knappschaft http://www.minijob-zentrale.de und natürlich auch vom Hartz IV - Empfänger bei der ARGE.

    Gruß,
    LeoLo

  2. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Versicherungspflicht geringfügige Beschäftigun

    Hoi.

    Nicht zu vergessen: der AG muß eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft machen. Da kommen entweder der Gemeindeunfallversicherungsverband, die Verwaltungs-BG oder die Bau-BG infrage.

    Ciao
    Garrett

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich

      Hi Nicht zu vergessen: der AG muß eine Anmeldung bei der
      Berufsgenossenschaft machen.
      Muss er nicht.
      Das meldet er ebenfalls der Knappschaft.


      Gruß
      Guido

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