Kündigungsfrist nach Tarif oder gesetzlich?
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Di, 11. Mai 2010
Hallo zusammen,
In einem Arbeitsvertrag vom 01.01.2005 ist keine Kündigungsfrist angegeben. Zum Vertragsabschluss war der Arbeitgeber noch im "Arbeitgeberverband". Damals war der Betrieb auf jeden Fall noch tarifgebunden. Mittlerweile ist die Firma nicht mehr tarifgebunden.
Welche Kündigungsfrist muss bei einer Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers eingehalten werden? Gemäß dem damaligen Tarif der IG Metall (6 Wochen zum Quartalsende) oder die gesetzliche Kündigungsfrist (4 Wochen zum 15. bzw. Monatsende)?
Vielen Dank schon mal im voraus.
yara231
In einem Arbeitsvertrag vom 01.01.2005 ist keine Kündigungsfrist angegeben. Zum Vertragsabschluss war der Arbeitgeber noch im "Arbeitgeberverband". Damals war der Betrieb auf jeden Fall noch tarifgebunden. Mittlerweile ist die Firma nicht mehr tarifgebunden.
Welche Kündigungsfrist muss bei einer Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers eingehalten werden? Gemäß dem damaligen Tarif der IG Metall (6 Wochen zum Quartalsende) oder die gesetzliche Kündigungsfrist (4 Wochen zum 15. bzw. Monatsende)?
Vielen Dank schon mal im voraus.
yara231
