Arbeitsrecht - Urlaub, Kündigung

Von: , Frage gestellt am Mo, 30. Aug 2010

Angenommen, ein Erzieher, der für 80 Stunden im Monat (bzw. 20 Stunden die Woche angestellt) ist, wird vom Arbeitgeber für ca. zwei Monate nicht eingesetzt, da kein Jugendlicher zur Betreuung da war.

Alleine diese Sache bringt den Angestellten mit 160 Stunden ins Minus...

Der Angestellte wird jedoch weiterhin, da es ihm vertraglich zusteht, bezahlt... so weit, so gut.

Nach zwei Monaten wird der Erzieher nun in einem anderen Wohnheim für Jugendliche eingesetzt, jedoch dort nur teilweise und so werden es NOCH mehr Minusstunden (jedoch bleibt die monatliche Bezahlung weiterhin gleich...)

Angenommen, der Angestellte möchte gerne Ende September kündigen (und Mitte Oktober für ein paar Monate ins Ausland gehen) - wie verhält es sich da mit den ihm vertraglich als Urlaub zustehenden "25 Kalenderarbeitstagen" ?

Kann oder darf der Arbeitgeber diese Urlaubstage mit den Minusstunden verrechnen?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Stunden 1 hilfreich
    Re: Arbeitsrecht - Urlaub, Kündigung

    Hallo Kann oder darf der Arbeitgeber diese Urlaubstage mit den
    Minusstunden verrechnen?
    Nein.

    Der Schilderung zufolge handelt es sich um klassischen Annahmeverzug. Der AG hat bzgl offener Minusstunden bei Beendigung des AV schlicht Pech.

    Gruß,
    LeoLo

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