Arbeitsrecht ,Überstunden

Von: , Frage gestellt am Mo, 30. Aug 2010

Hallo zusammen
Mich würde es mal interessieren wie viele Überstunden am Tag in Ordnung sind. Nehmen wir mal an jemand geht regulär von morgens 8.00 Uhr bis 16.45 Uhr arbeiten und soll aber schon morgens um 6.00 Uhr anfangen und kommt erst abends gegen 19.00 Uhr - 21.00 Uhr nach hause.
Ist so etwas rechtlich erlaubt und muss der Arbeitnehmer sich soetwas gefallen lassen?


lieben Gruß Tanja

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Arbeitsrecht ,Überstunden

    Hallo,

    Bei der Verlängerung der Arbeitszeit spielt es keine Rolle, wann ein AN nach Hause kommt, sondern von wann bis wann die Arbeit dauerte.
    Dazu muß ein Antwortender auch noch wissen, wie oft und wie lange die Pause war und ob es sich um durchgehende Arbeit oder auch um Zeiten mit Bereitschaft handelt.
    Außerdem wäre noch wichtig, ob ein Tarifvertrag gilt.

    &Tschüß
    Wolfgang

    • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
      Re^2: Arbeitsrecht ,Überstunden

      In der Tat spielt es keine Rolle, wann der AN zu Hause weggeht und wann er dort ankommt.
      Unter Abzug von Pausen beträgt die Tagesarbeitszeit 8 Stunden. Sie kann auf 10 verlängert werden, wenn binnen 6 Monaten im Schnitt wieder 8 Stunden erreicht werden. Das ist die gesetzliche Regelung des ArbZeitG.
      Abweichende Regelungen könnten in einem Tarifvertrag stehen.

      • Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Arbeitsrecht ,Überstunden

        es handelt sich um einen tarifvertrag.
        die arbeitszeit beträgt 8 stunden mit 1 stunde pause.
        es handelt sich um durchgehende arbeit, keine bereitschaft.

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Arbeitsrecht ,Überstunden

          es handelt sich um einen tarifvertrag.
          die arbeitszeit beträgt 8 stunden mit 1 stunde pause.
          es handelt sich um durchgehende arbeit, keine bereitschaft.
          Hallo,

          sofern der TV nicht andere Regelungen bezügl. Mehrarbeit hat, dürfte dann bei Arbeitsbeginn 6:00 und 1 Std. Pause die normale Arbeitszeit um 15:00 enden. Mehrarbeit darf dann bis 17:00 verlangt werden, solange die Wochenarbeitszeit im Schnitt 48 Std. nicht übersteigt.
          Das findet sich in § 3 ArbZG:
          http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

          &Tschüß
          Wolfgang

          • Antwort von nach 17 Stunden 1 hilfreich
            Re^5: Arbeitsrecht ,Überstunden

            es übersteigt wöchentlich 48 std. es sind manchmal 53 stunden in der woche.

            vielen dank für die schnellen antworten

            • Antwort von nach 18 Stunden 1 hilfreich
              Re^6: Arbeitsrecht ,Überstunden

              Hallo

              Ist es ein Geheimnis, welcher TV es ist?

              Gruß,
              LeoLo

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