Beschäftigungsverbot
Von: , Frage gestellt am Di, 31. Aug 2010
Hallo,
Gibt es prinzipiell die Möglichkeit eines vorübergehenden/befristeten individuellen Beschäftigungsverbotes für das erste Schwangerschaftstrimester bei "Risikoschwangerschaften"?
Konnte nur Informationen finden wonach bis zum Mutterschutz ein BV attestiert wurde, nicht aber für einen zeitlich befristeten für die Phase der grössten Fehlgeburtsgefahr.
ISt das also gar nicht so ausstellbar, dass eine werdende Mutter erst einmal kürzer treten (Stundenkürzung) und bei gutem Verlauf wieder normal arbeiten darf?
Gruss
M.
