Beschäftigungsverbot

Von: , Frage gestellt am Di, 31. Aug 2010

Hallo,

Gibt es prinzipiell die Möglichkeit eines vorübergehenden/befristeten individuellen Beschäftigungsverbotes für das erste Schwangerschaftstrimester bei "Risikoschwangerschaften"?

Konnte nur Informationen finden wonach bis zum Mutterschutz ein BV attestiert wurde, nicht aber für einen zeitlich befristeten für die Phase der grössten Fehlgeburtsgefahr.
ISt das also gar nicht so ausstellbar, dass eine werdende Mutter erst einmal kürzer treten (Stundenkürzung) und bei gutem Verlauf wieder normal arbeiten darf?

Gruss
M.

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 51 Minuten 1 hilfreich
    Re: Beschäftigungsverbot

    Hallo

    Ein Beschäftigungsverbot kann zeitlich befristet ausgestellt werden. Also: Ja.

    Gruß,
    LeoLo

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Beschäftigungsverbot

      Hallo,

      Vielen Dank, damit bin ich etwas besser vorbereitet falls das Thema auf den Tisch kommen sollte.

      Gruss
      M.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Hab da auch noch eine Frage...

      Hallo, Ein Beschäftigungsverbot kann zeitlich befristet ausgestellt
      werden.
      mir kommt dazu noch eine Frage in den Sinn.

      Mal abgesehen von einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot (z.B. bei Zahnarzthelferinnen), ist der AG verpflichtet, ein vom Arzt ausgesprochenes Beschäftigungsverbot vorbehaltlos zu akzeptieren?

      Aus meiner -nicht wissenden- Sicht kommt es in solchen Fällen, wo es nicht gesetzlich geregelt ist, doch nur auf die Feststellung des Arztes an. Oder ist das dann eher eine "normale" Arbeitsunfähigkeit?

      Greetz
      S_E

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re: Hab da auch noch eine Frage...

        Hallo Mal abgesehen von einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot
        (z.B. bei Zahnarzthelferinnen), ist der AG verpflichtet, ein
        vom Arzt ausgesprochenes Beschäftigungsverbot vorbehaltlos zu
        akzeptieren?
        Ja. das Mutterschutzgesetz ist da eindeutig: "Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist." Aus meiner -nicht wissenden- Sicht kommt es in solchen Fällen,
        wo es nicht gesetzlich geregelt ist, doch nur auf die
        Feststellung des Arztes an. Oder ist das dann eher eine
        "normale" Arbeitsunfähigkeit?
        Kommt drauf an. Kann die Frau überhaupt nicht arbeiten, wird der Arzt sie krankschreiben. Kann sie nur bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben, wird der Arzt das (ähnlich wie ein Betriebsarzt bei der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung) entsprechend festhalten (o.g. "ärztliches Zeugnis").

        Der Arbeitgeber hat sich so oder so damit abzfinden. Frauen im gebärfähigen Alter werden nun mal mitunter schwanger, damit muss er rechnen und sich organisatorisch drauf einstellen.

        Gruß
        smalbop

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^2: Hab da auch noch eine Frage...

          Kommt drauf an. Kann die Frau überhaupt nicht arbeiten, wird
          der Arzt sie krankschreiben. Kann sie nur bestimmte
          Tätigkeiten nicht ausüben, wird der Arzt das (ähnlich wie ein
          Betriebsarzt bei der arbeitsmedizinischen
          Vorsorgeuntersuchung) entsprechend festhalten (o.g.
          "ärztliches Zeugnis").

          Hallo smalbop,

          das ist so nicht ganz richtig. Der Arzt wird die Frau krank schreiben, wenn die Krankheit nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat. Sind die Beschwerden auf die Schwangerschaft zurückzuführen dann kann ein Individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Genauso wie ein Individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, wenn das Leben von Mutter und Kind durch Weiterbeschäftigung gefährdet ist.

          Gruß

          Samira

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Beschäftigungsverbot

    Hallo,

    ich hab dir eine Mail geschrieben. Da ich vor ein paar Wochen vor der gleichen Frage stand, kann ich dir ein bischen was dazu sagen.

    Gruß

    Samira

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