Re^3: Angemessene Fahrtzeit zur Arbeitsstätte
vertraglich festgelegt ist, dass ggf. eine Versetzung an einen
anderen Arbeitsplatz möglich ist. Es wird nur der
Arbeitsplatz, aber nicht der Einsatzort angesprochen.
Moin,
da muss man ggf. noch genauer in dem AV nachschauen...
Habe in meiner beruflichen Praxis in einem Betrieb mit mehreren Betriebsteilen, die quer durch die Stadt verteilt waren, gearbeitet...
Während zuerst die Verträge direkt mit einem Betriebsteil (=Arbeitsort) abgeschlossen wurden, ging man später dazu über -eben weil ähnliche Fragestellungen auftraten wie vom ThreadEröffner- die AV zu konkretisieren, in dem man den AV mit dem Hauptbetriebsteil abschloss und auch im Bedarfsfall in jedem anderen Betriebsteil eingesetzt werden konnte...
Gruß
MG