Urlaubsanspruch für Monat bei Wechsel zum 15.

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mi, 27. Apr 2011
Hallo,
wenn Jemand zum 15.ds.Monats den Arbeitgeber wechselt, kann er bei keinem Arbeitgeber den Kalendermonat voll arbeiten und komletten Urlaubsanspruch für den Monat erwerben.

Wenn der Arbeitgeber-Wechsel in der 1. Jahreshälfte stattfindet, erfolgen anschl. die 'magischen' 6 Monate beim neuen Arbeitgeber - wodurch doch eigtl. Anspruch auf den vollen (noch nicht genommenen) Jahresurlaub beim neuen Arbeitgeber erworben wird.

Bekommt der Arbeitnehmer für diesen Monat des Arbeitgeberwechsels dann Urlaub - oder nicht?
Auch wenn der neue Arbeitsanfang wg. Wochenende erst am 18. ist?
Vorab vielen Dank für die Hilfe!

FraukeV

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Urlaubsanspruch für Monat bei Wechsel zum 15.
    Hallo,
    Guten Abend Bekommt der Arbeitnehmer für diesen Monat des
    Arbeitgeberwechsels dann Urlaub - oder nicht?
    Auch wenn der neue Arbeitsanfang wg. Wochenende erst am 18.
    ist?
    Hier hilft in den allermeisten Fällen ein Blick in den Arbeitsvertrag oder in einen etwaig anzuwendenden Tarifvertrag...
    Hier ist oftmals festgelegt, dass es bei Eintritt während des Kalenderjahres für jeden vollen Kalendermonat 1/12 des Jahresuraubsanspruches gibt...

    Grenzen setzt zum Teil das Bundesurlaubsgesetz, dass etwaige Doppelansprüche ausschliesst (§ 6) bzw. Teilansprüche festlegt (§ 5) und natürlich einen Mindestanspruch gewährleistet (§ 3)

    Im Klartext: Kommst man durch die 1/12 Regelung nicht auf den Mindesturlaub, dann müsste der Monat "mitberechnet" werden... ist man durch Teilurlaub beim alten AG und Teilurlaub beim neuen AG über dem Mindesturlaub, dann kann die 1/12 Regelung (wenn vorhanden) bestehen bleiben...und für den Mai gibt es sozusagen "nix"...

    http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/ Vorab vielen Dank für die Hilfe!
    Bitte!
    FraukeV
    Gruß
    MG
    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Urlaubsanspruch für Monat bei Wechsel zum 15
      Hallo Im Klartext: Kommst man durch die 1/12 Regelung nicht auf den
      Mindesturlaub, dann müsste der Monat "mitberechnet" werden...
      Den Satz verstehe ich nicht. Hast Du dafür mal ein Beispiel?

      Gruß,
      LeoLo
      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Urlaubsanspruch für Monat bei Wechsel zum 15
        Gugguggs
        Hallo Im Klartext: Kommst man durch die 1/12 Regelung nicht auf den
        Mindesturlaub, dann müsste der Monat "mitberechnet" werden...
        Den Satz verstehe ich nicht. Hast Du dafür mal ein Beispiel?
        So, wie Du es in Deinem anderen Post schon geschrieben hast, ausgehend von einer etwaigen 1/12 Regelung im Arbeits-/Tarifvertrag:

        Alter AG: Jan - Apri 4/12 Urlaub...halber Mai kein Urlaub
        Neuer AG: halber Mai kein Urlaub...Juni - Dez 7/12 Urlaub

        Kommt man mit dieser Regelung über den Mindestanspruch... gibt es für den Mai "keinen Urlaub", weil der volle Kalendermonat fehlt....
        Kommt man mit dieser Regelung nicht auf den Mindestanspruch müsste der neue AG den Mai wie einen vollen Monat bewerten, damit der Mindesturlaub im Jahr gewährleistet ist....

        Aber das ist nun alles viiiiel Theorie *denk*
        Gruß,
        LeoLo
        Gruß
        MG
        • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Urlaubsanspruch für Monat bei Wechsel zum 15
          Hallo Aber das ist nun alles viiiiel Theorie *denk*
          Nein, das ist vor allen Dingen falsch.

          Gruß,
          LeoLo
          • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Urlaubsanspruch für Monat bei Wechsel zum 15
            Hallo Hallo
            Nein, das ist vor allen Dingen falsch.
            Wo liegt mein (Denk)Fehler?
            Gruß,
            LeoLo
            Gruß
            MG
            • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Urlaubsanspruch für Monat bei Wechsel zum 15
              Hi! Wo liegt mein (Denk)Fehler?
              Naja, ins Auge springt, dass Juli-Dez 7/12 nicht passt (nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte...)

              Zum Rest soll sich der bessere Experte äußern :-)


              VG
              Guido
            • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
              Re^6: Urlaubsanspruch für Monat bei Wechsel zum 15
              Hallo Wo liegt mein (Denk)Fehler?
              Darin, daß dem BUrlG nirgends zu entnehmen ist, daß ein angebrochener Monat mitzuberücksichtigen ist, weil der gesetzliche Mindestanspruch unterschritten wird. Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach erfüllter Wartezeit im 2. Halbjahr ergibt sich (unter anderem) schlicht aus den §§ 1-4, 13 BUrlG i.V.m. dem Umkehrschluss aus § 5 BUrlG.

              Gruß,
              LeoLo
  2. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Urlaubsanspruch für Monat bei Wechsel zum 15.
    Hallo wenn Jemand zum 15.ds.Monats den Arbeitgeber wechselt, kann er
    bei keinem Arbeitgeber den Kalendermonat voll arbeiten und
    komletten Urlaubsanspruch für den Monat erwerben.
    Das ist tendenziell korrekt, hängt ggf aber auch vom Eintrittstermin des AN ab.
    Eintritt 15.01. - Austritt 15.05. wäre anders zu bewerten als
    Eintritt 20.01. - Austritt 15.05.
    Außerdem wurde bereits korrekt angemerkt, daß tarif- und ggf einzelvertragliche Regelungen zu beachten sind. Wenn der Arbeitgeber-Wechsel in der 1. Jahreshälfte
    stattfindet, erfolgen anschl. die 'magischen' 6 Monate beim
    neuen Arbeitgeber - wodurch doch eigtl. Anspruch auf den
    vollen (noch nicht genommenen) Jahresurlaub beim neuen
    Arbeitgeber erworben wird.
    Du meinst den gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen? Ja, den würde man dort - abzüglich bereits beim alten AG erfüllter Ansprüche - unabdingbar erwerben, wenn man vor dem 01.07. beim neuen AG anfängt. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche hängen von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Bekommt der Arbeitnehmer für diesen Monat des
    Arbeitgeberwechsels dann Urlaub - oder nicht?
    Auch wenn der neue Arbeitsanfang wg. Wochenende erst am 18.
    ist?
    Die Frage verstehe ich nicht.

    Gruß,
    LeoLo
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