Urlaubsanspruch für Monat bei Wechsel zum 15.
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mi, 27. Apr 2011
Hallo,
wenn Jemand zum 15.ds.Monats den Arbeitgeber wechselt, kann er bei keinem Arbeitgeber den Kalendermonat voll arbeiten und komletten Urlaubsanspruch für den Monat erwerben.
Wenn der Arbeitgeber-Wechsel in der 1. Jahreshälfte stattfindet, erfolgen anschl. die 'magischen' 6 Monate beim neuen Arbeitgeber - wodurch doch eigtl. Anspruch auf den vollen (noch nicht genommenen) Jahresurlaub beim neuen Arbeitgeber erworben wird.
Bekommt der Arbeitnehmer für diesen Monat des Arbeitgeberwechsels dann Urlaub - oder nicht?
Auch wenn der neue Arbeitsanfang wg. Wochenende erst am 18. ist?
Vorab vielen Dank für die Hilfe!
FraukeV
wenn Jemand zum 15.ds.Monats den Arbeitgeber wechselt, kann er bei keinem Arbeitgeber den Kalendermonat voll arbeiten und komletten Urlaubsanspruch für den Monat erwerben.
Wenn der Arbeitgeber-Wechsel in der 1. Jahreshälfte stattfindet, erfolgen anschl. die 'magischen' 6 Monate beim neuen Arbeitgeber - wodurch doch eigtl. Anspruch auf den vollen (noch nicht genommenen) Jahresurlaub beim neuen Arbeitgeber erworben wird.
Bekommt der Arbeitnehmer für diesen Monat des Arbeitgeberwechsels dann Urlaub - oder nicht?
Auch wenn der neue Arbeitsanfang wg. Wochenende erst am 18. ist?
Vorab vielen Dank für die Hilfe!
FraukeV
