Wie funktioniert Geldabheben beim Konto der DKB?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Abheben bei einem Konto der DKB (Deutsche Kreditbank AG).

Geworben wird ja damit, dass mit der DKB-VISA-Card weltweit kostenloses Geldabheben möglich ist.

Ich bin leider noch Neuling im Bezug auf Kreditkarten und verstehe den Ablauf noch nicht so richtig.

Ich habe bisher ein normals Girokonto mit einer Kontonummer auf das monatlich das Einkommen gezahlt wird sowie alle Ausgaben getätigt werden. Das Abheben geschah bisher über die EC-Karte.

Wie funktioniert dies nun bei der DKB? Habe ich durch die Kreditkarte im Prinzip zwei Konten mit zwei Kontonummern?
Wenn ja, kann ich mit der Kreditkarte auch das Geld vom Girokonto kostenlos abheben? Oder geht dies nur vom „Kreditkartenkonto“, sodass ich immer erst Geld vom Girokonto auf das Kreditkartenkonto überweisen muss?

Eine weitere Frage hätte ich bzgl. der Bezahlung mit Kreditkarte. Ist die Bezahlung mit Kreditkarte generell kostenlos oder entstehen dort Kosten?

Ich würde mich über eure Hilfe freuen!

Viele Grüße

Luke

1.) Die DKB Kreditkarte greift zuerst auf das Kreditkarten- Unterkonto, und falls dort kein Geld ist auf das Girokonto zu. Du mußt also kein Geld auf dem tagesgeldähnlichen verzinsten Kreditkarten- Unterkonto liegen haben.

2.) Geld abheben ist mit DKB VISA weltweit kostenlos. Nahezu jeder Automat weltweit akzeptiert die DKB VISA Card. Ausgerechnet in Deutschland haben einige Sparkassen ihre Automaten für Inhaber von Kreditkarten von Onlinebanken aber gesprerrt.
Sofern vereinzelt Automatenbetreiber extra Gebühren verlangen, muß darauf während des Abhebevorganges hingewiesen werden.

3.) Bezahlen ist mit DKB Kreditkarte bis auf den Aufschlag für die Währungsumrechnung (falls nicht €) kostenlos.

Infos auch hier (besonders Tipps am Ende): http://www.finanz-lexikon.de/dkb%20deutsche%20kredit…

Vielen Dank für die Antwort, Erdbeerzunge!

Ausgerechnet in Deutschland haben einige Sparkassen ihre
Automaten für Inhaber von Kreditkarten von Onlinebanken aber
gesprerrt.

Hat sich das mit dem Urteil des OLG München vom 16. Juli d.J. (U (K) 1607/10) nicht erledigt?

Gruß
Christian

Ausgerechnet in Deutschland haben einige Sparkassen ihre
Automaten für Inhaber von Kreditkarten von Onlinebanken aber
gesprerrt.

Hat sich das mit dem Urteil des OLG München vom 16. Juli d.J.
(U (K) 1607/10) nicht erledigt?

Ich bin zu faul, das Urteil zu lesen. Ich glaube aber, daß lediglich eine bestimmte Bank verurteilt wurde, ihre Automaten für Kreditkarten einer bestimmten Bank zu öffnen.

Gerade die DKB kann leider nicht gegen z.B. die Sparkassen klagen, weil die DKB selber Mitglied im Sparkassenverband ist :wink:.

Frage

1.) Die DKB Kreditkarte greift zuerst auf das Kreditkarten-
Unterkonto, und falls dort kein Geld ist auf das Girokonto zu.

Du bekommst einen Kreditrahmen. Wenn der erschöpft ist, gibt’s kein Geld mehr. Du kannst den Kreditrahmen erhöhen, indem du Geld auf das Unterkonto überweist.

Du mußt also kein Geld auf dem tagesgeldähnlichen verzinsten
Kreditkarten- Unterkonto liegen haben.

Genau. Musst nicht, kannst aber - wird verzinst.

Sofern vereinzelt Automatenbetreiber extra Gebühren verlangen,
muß darauf während des Abhebevorganges hingewiesen werden.

Meine Frage: Trägt die DKB diese Kosten oder ich als Kunde?

Danke und Gruß,

Bombadil2

Sofern vereinzelt Automatenbetreiber extra Gebühren verlangen,
muß darauf während des Abhebevorganges hingewiesen werden.

Meine Frage: Trägt die DKB diese Kosten oder ich als Kunde?

Soweit mir bekannt ist, trägt die DKB diese Kosten gelegentlich im Rahmen einer Kulanz.
Einen Rechtsanspruch darauf hast Du aber nach meiner Kenntnis nicht. Gehe einfach zum Abheben zum nächsten Geldautomat, der keine Extrakosten berechnet.

Danke und Gruß,

Bombadil2

Grüße

Erdbeerzunge

1.) Die DKB Kreditkarte greift zuerst auf das Kreditkarten-
Unterkonto, und falls dort kein Geld ist auf das Girokonto zu.

Du bekommst einen Kreditrahmen. Wenn der erschöpft ist, gibt’s
kein Geld mehr. Du kannst den Kreditrahmen erhöhen, indem du
Geld auf das Unterkonto überweist.

Sorry für die Rückfrage, aber jetzt bin ich verwirrt. Ich bin von folgender Situation ausgegangen:

  • Kreditkartenkonto (Unterkonto) ist dauerhaft leer
  • über das Girokonto läuft der Zahlungsverkehr

Wenn ich Bargeld brauche, sollt es mit der Kreditkarte möglich sein maximal

a.) das Guthaben des Girokontos

zuzüglich

b.) einer fixen Kreditsumme (welche die DKB in Abhängigkeit des regelmäßigen Girokonto-Einkommens festlegt und die durch entsprechende Einzahlungen auf das Kreditkartenkonto noch beliebig erhöht werden kann)

abheben zu können.

Beispiel:

  • Girokonto mit 250 EUR Guthaben
  • Kreditkartenkonto leer
  • Ich möchte 500 EUR mit der Kreditkarte abheben / bezahlen

Wie ist hier nun die Vorgehensweise für den Tag des Geldabhebens / Bezahlens?

  1. Fall:
  • Girokonto leer
  • Kreditkartenkonto mit -250 EUR belastet

oder

  1. Fall:
  • Girokonto mit 250 EUR Guthaben
  • Kreditkartenkonto -500 EUR belastet

Wenn der 2. Fall zutrifft, stellt sich die Frage wie hoch der von der DKB angesetzte Kreditrahmen - relativ gesehen - tatsächlich ist. Ich hätte kein Problem, wenn er sich nach der Form

„Aktuelles Girokonto-Guthaben + fixe Kreditsumme (z.B. 500 EUR)“

berechnet und dieser Betrag dann zum Monatsende in Summe vom Girokonto abgebucht wird.

Sollte der Kreditrahmen jedoch nicht mal das jeweils aktuelle Girokonto-Guthaben decken, sondern nur in einer fixen Kreditsumme bestehen, die unter Umständen nicht mal das Girokonto-Guthaben abdeckt, würde ich ja im Zweifelsfall den hohen „Strafzinssatz“ zahlen müssen, obwohl mein Girokonto vielleicht durch Ansparen gut gefüllt ist und ich nur die Überweisung auf das Kreditkartenkonto „vergessen“ habe. Ein ständiges Hin- und Herüberweisen wäre jedenfalls ziemlich hinderlich und der Einsatz der EC-Karte wäre auch keine Alternative.

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!

Ausgerechnet in Deutschland haben einige Sparkassen ihre
Automaten für Inhaber von Kreditkarten von Onlinebanken aber
gesprerrt.

Hat sich das mit dem Urteil des OLG München vom 16. Juli d.J.
(U (K) 1607/10) nicht erledigt?

Ich bin zu faul, das Urteil zu lesen. Ich glaube aber, daß
lediglich eine bestimmte Bank verurteilt wurde, ihre Automaten
für Kreditkarten einer bestimmten Bank zu öffnen.

Natürlich, was auch sonst. Das Urteil stellte aber auf das Kartellrecht ab und kam von einem OLG. Das sollte schon einigermaßen wegweisend sein. Außerdem ist mir seither nichts mehr davon bekannt, daß noch Sparkassen ihre Automaten gesperrt hätten. Noch viel überzeugender ist, daß das Thema keine Nörgelseite mehr auswalzt.

Gerade die DKB kann leider nicht gegen z.B. die Sparkassen
klagen, weil die DKB selber Mitglied im Sparkassenverband ist

Wieso sollte die DKB deswegen nicht klagen können? Die Mitglieder des S-Verbundes verklagen sich pausenlos untereinander.

Hallo Luke,

Wenn der 2. Fall zutrifft, stellt sich die Frage wie hoch der
von der DKB angesetzte Kreditrahmen - relativ gesehen -
tatsächlich ist.

Fall 2 trifft zu: Bezahlungen/Abhebungen mit der Kreditkarte belasten zunächst nur das Kreditkartenkonto bis zu dessen Limit. Der Ausgleich mit dem Girokonto wird einmal im Monat (am 22.) durchgeführt.

Ich hätte kein Problem, wenn er sich nach der
Form

„Aktuelles Girokonto-Guthaben + fixe Kreditsumme (z.B. 500
EUR)“

berechnet

Das Kreditkartenlimit ist fix (man kann es natürlich mittelfristig ändern lassen, wenn man eine hinreichende Bonität gezeigt hat). Das aktuelle Girokontoguthaben hat zum Zeitpunkt der KK-Zahlung keine Relevanz.

Sollte der Kreditrahmen jedoch nicht mal das jeweils
aktuelle Girokonto-Guthaben decken, sondern nur in einer
fixen Kreditsumme bestehen, die unter Umständen nicht mal das
Girokonto-Guthaben abdeckt

In meinem Fall wurde das KK-Limit auf ca. 3 Nettomonatsgehälter gesetzt, so dass die Abdeckung des Girokontoguthabens nie ein Problem war.

würde ich ja im Zweifelsfall den
hohen „Strafzinssatz“ zahlen müssen, obwohl mein Girokonto
vielleicht durch Ansparen gut gefüllt ist

Nein, die Kreditkarte kannst du nicht über das Limit hinaus überziehen (soweit ich weiß; der Fall trat noch nicht auf. Voraussetzung ist natürlich ein Online-Abgleich bei der Zahlung.). Du zahlst also keine Strafzinsen, sondern kannst in dem unwahrscheinlichen Fall einfach nicht mehr mit KK bezahlen.

Viele Grüße,

Andreas

Besten Dank, Andreas!

Ich habe mal bei der DKB bzgl. des Themas mit der Sperrung bei einzelnen Sparkassen angefragt! Das Antwortschreiben war interessant:

"Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bislang keine Einigung
mit den benannten Banken erzielen konnten.
Wir haben hierauf keinen Einfluss, da verschiedene Interessen berücksichtigt werden.

Wir stehen weiterhin mit diesen in Verhandlung und hoffen auf ein baldiges Ergebnis.
Alternativ bieten wir unseren Kunden bis zur Klärung die vereinzelte Nutzung Ihrer
ec(Maestro)-Karte an.

Die für die Bargeldverfügung entstehenden Gebühren können unsere Kunden nach
Buchung als Reklamation zur Erstattung einreichen.
Die Erstattung erfolgt anstandslos, nimmt allerdings einige Zeit in Anspruch."

Ich habe mal bei der DKB bzgl. des Themas mit der Sperrung bei
einzelnen Sparkassen angefragt! Das Antwortschreiben war
interessant:

Das Schreiben macht nicht den Eindruck, als spiegele sich darin die aktuelle Sachlage wider. Vielmehr sieht das nach einem Standardschreiben aus, das so schon seit Jahren verschickt wird.

Gruß
C.

Das Schreiben macht nicht den Eindruck, als spiegele sich
darin die aktuelle Sachlage wider. Vielmehr sieht das nach
einem Standardschreiben aus, das so schon seit Jahren
verschickt wird.

Da hast du Recht. Aber immerhin bekommt man - auch wenn es mit Aufwand und Wartezeit verbunden ist - im Falle einer Aussperrung und gezwungenen Nutzung seiner EC-Karte die Gebühren zurück. In dieser Hinsicht steht die DKB wenigstens zu Ihrem Wort „weltweit kostenlos mit der Kreditkarte abheben“.