Arbeitsplatz 'unter Wert' annehmen?

Hallo in die Runde!
Meine Schwägerin ist im Juni diesen Jahres nach 34- jährigem Arbeitsleben arbeitslos geworden. Muss sie nun eigentlich auch einen Arbeitsplatz annehmen, dessen Bezahlung unter dem liegt was sie bisher verdient hat?? Und kann das Arbeitsamt verlangen, dass sie auch eine Teilzeitstelle oder eine berufsfremde Tätigkeit annimmt??
Ich weiss…Fragen über Fragen, aber es wäre wirklich toll, wenn jemand da Auskunft geben könnte!

Viele Grüße
Marita

Hallo.

Meine Schwägerin ist im Juni diesen Jahres nach 34- :jährigem
Arbeitsleben arbeitslos geworden.

…mein Beileid.

Muss sie nun eigentlich auch
einen Arbeitsplatz annehmen, dessen Bezahlung unter dem :liegt
was sie bisher verdient hat?? Und kann das Arbeitsamt
verlangen, dass sie auch eine Teilzeitstelle oder eine
berufsfremde Tätigkeit annimmt??

Siehe http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/a…
…und nicht gerade motivierend: http://www.bwl-bote.de/20050923.htm
http://www.bwl-bote.de/20050910.htm

HTH
mfg M.L.

Hallo Marita,
Wenn deine Schwägerin jetzt arbeitslos geworden ist, dann steht ihr ja erst mal für den Zeitraum von ca. 2 Jahren ALG I zu.
Wenn Sie 34 Jahre gearbeitet hat, kann ich unterstellen, dass sie 50+ ist? Da sieht es auf dem ersten Arbeitsmarkt sehr bescheiden aus. Sie muss aber unter ALG I nicht gleich, wie unter ALG II jede!!! Arbeit annehmen.
Man versucht natürlich, seitens des Amtes Druck zu machen, dass diese Leute auch in Arbeit kommen. Sie soll sich aber erst mal nicht unter Wert verschachern! Selber auch nach Stellen gucken! Was heißt „auch“? Vom AA bekommt man in der Regel eh nichts. Viellelicht bietet man ihr einen Kurs an, in welchem sie lernt, Bewerbungsschreiben zu verfassen. Da muss sie dann dran teilnehmen. Aber das kommt nicht gleich. Unter ALG II wird es dann hart - aber bis dahin hat sie ja noch Puste.
Viel Glück
zaubermaus

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Hallo Marita,

Meine Schwägerin ist im Juni diesen Jahres nach 34- jährigem
Arbeitsleben arbeitslos geworden. Muss sie nun eigentlich auch
einen Arbeitsplatz annehmen, dessen Bezahlung unter dem liegt
was sie bisher verdient hat??

Die Zumutbarkeitsregelung (solange sie alg I-Empfängerin ist) findest du hier http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/s…

MfG

Hallo Marita,

einer Freundin von mir ist es ähnlich ergangen. Sie hatte einen sehr einträglichen Job als Sekretärin im IT Bereich verloren. Sie hat dann zuerst umsonst gearbeitet (Ehrenamtliche Betreuung von demenzkranken Personen. Sie meinte, das käme ihrer alten Tätigkeit am nächsten.)
Danach Zeitarbeit. Auch schlecht bezahlt.
Jetzt wurde sie von dem fest eingestellt, der sie ausgeliehen hatte und verdient mehr als früher, die Arbeit ist super und alles prima.

Die Moral: schau nicht auf das was Du verlierst, sondern versuch etwas zu erreichen. Auch ein Job, bei dem man zuerst wenig verdient, kann sich entwickeln.

…und wenn nicht: eine Bewerbung aus einem Job ist immer besser als eine aus der Arbeitslosigkeit.

Gruß

Peter

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Vielen Dank für Eure Antworten, ich werde sie gleich weiterleiten!!!

Viele Grüße
Marita