Ü.geld, BARMER (Problem), Leerlauf, ALGI

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe 6 Mon. lang Ü.geld bezogen und musste aufgrund fehlender Aufträge nach nun 7 Mon. meine Selbständigkeit beenden. (30.09.05) Leider habe ich die letzten Mon. die Krankenkassenbeiträge der Barmer nur schleppend bezahlt / bezahlen können.

Erst kam eine normale Mahnung ins Haus, dann die Drohung mit Beendigung der Mitgliedschaft. Nun bin ich seit dem 15.09.05 nicht mehr bei der Barmer versichert und muss noch einige rückständige Beiträge ratenweise abzahlen.

Für meinen ALG-Antrag (Termin in der nächsten Woche) muss ich eine Mitgliedschaft vorweisen können, kann ich aber nicht, da ich weder bei der Barmer noch bei irgendeiner anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert bin. Bei einer anderen Kasse kann ich mich ja genausowenig versichern lassen lt. Schreiben der Barmer: §49 Abs. 1, 11. Buch SGB XI.

Also kann ich keinen ALG-Antrag abgeben, erhalte kein ALG und bin nicht krankenversichert, obwohl beides sehr wichtig ist. Das ALGI zum Leben und zum Abzahlen der Beiträge und die Versicherung für notwendige Medikamente, Arztbesuche/Therapien.

Auf meine Antwort bzgl. des Angebots einer Ratenzahlung (Rückzahlung der Kassenbeiträge) kam nur ein Schreiben mit der Aufforderung, meine Karte schnellstmöglich zurück zu schicken. Auf die Bitte, die Mitgliedschaft aufrecht zu erhalten, da die Arge die Beiträge vorerst übernehmen würde, kam nichts.

Wie komme ich aus diesem Disaster (also meine eigene Dummheit!) wieder einigermaßen raus, was soll oder kann ich nun noch machen? Ich bin wirklich auf das ALG angewiesen.

Danke für eure Hilfe.

Hallo

Auf die Bitte, die Mitgliedschaft aufrecht zu erhalten, da die
Arge die Beiträge vorerst übernehmen würde, kam nichts.

Versuch es doch noch mal mit einer übergeordneten Stelle von der Barmer. Die sind manchmal kulanter als die unteren Chargen.

Und sprich noch mal mit der Greenline Service.

Die Barmer besteht ja aus vielen verschiedenen Leuten. Wenn man bei einem Sachbearbeiter nicht weiterkommt, kann man es ja mal bei jemand anders versuchen.

Wenn die das nicht machen, dann weiß ich erstmal auch nicht weiter.

Ich kann aber im Moment noch nicht glauben, dass man kein ALG II beantragen kann, wenn man nicht krankenversichert ist. Was soll man denn dann machen? Hat das der Sachbearbeiter vom Arbeitsamt gesagt?

Viel Glück
Thea

Hallo

Ich kann aber im Moment noch nicht glauben, dass man kein ALG
II beantragen kann, …

Entschuldige, ich hab mich wohl vertan. Du willst nicht ALG II, sondern ALG I beantragen, stimmt’s? Geht das, wenn man vorher selbständig war?

Viele Grüße
Thea

Hallo Thea,

Versuch es doch noch mal mit einer übergeordneten Stelle von
der Barmer. Die sind manchmal kulanter als die unteren
Chargen.

Werde ich wohl müssen…

Und sprich noch mal mit der Greenline Service.

Habe die Service-Nummer gerade ergooglet, danke dir für den Hinweis. Dachte, es wäre nur werktags jmd. erreichbar.

Die Barmer besteht ja aus vielen verschiedenen Leuten. Wenn
man bei einem Sachbearbeiter nicht weiterkommt, kann man es ja
mal bei jemand anders versuchen.

Werd’s probieren.

Ich kann aber im Moment noch nicht glauben, dass man kein ALG
II beantragen kann, wenn man nicht krankenversichert ist. Was
soll man denn dann machen? Hat das der Sachbearbeiter vom
Arbeitsamt gesagt?

Wäre noch ALG I für knapp 3 Monate.
Es steht zumindest auf dem Antrag für ALG, dass eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse benötigt wird, sowie dass ich die Unterlagen für einen pos. Bescheid nur komplett abgeben kann. Aber ich werde nochmal mein Glück versuchen. Danke für deine Hilfe.

Viel Glück
Thea

Ja, soviel ich weiß hat man beim Ü.geld insges. 4 Jahre Restanspruch. Bei weniger als 12 Mon. „Selbständigkeit“ noch auf ALG I (wahrscheinlich 12 Mon. abzgl. die Monate früherer ALGI-Bezüge), danach anscheinend nur noch auf ALG II.

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Hallo,
ich versuche auch mal zu antworten, da der Fall ähnlich bei mir ist.

Grundsätzlich kann man ALG 1 beantragen und man wird auch automatisch KK versichert, wenn man keine eigene KK angibt. Das geht nicht anders. Deine Schulden aus der freiwilligen Versicherung musst Du mit der Barmer selbst abklären. Da kommst Du nicht drumherum. Das zahlt natürlich auch nicht das AA. Ich würde das aber dem Berater so erklären, weil Du wahrscheinlich eine Abmeldebestätigung der Barmer haben musst. Übrigens lässt sich jede KK auf eine Abzahlung ein.
Also erstmal keine Angst!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wer ALG 1 oder ALG 2 bekommt, ist auf jeden Fall krankenversichert. Wenn man zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht versichert ist, dann wird man vom AA angemeldet. Da es in beiden Fällen eine gesetzliche KV ist, kann die Barmer sich m.E. nicht weigern, dich wieder aufzunehmen. Die Schuldentilgung ist dann eine andere Sache. Nur wenn du nach der gesetzlichen KV dich mal dort freiwillig weiterversichern willst, und du hast dort noch Schulden, dann werden sie dich wahrscheinlich nicht nehmen, bzw. nur unter der Bedingung, dass die Schulden erst bezahlt werden.

Gruß
Nelly