Wohnungsgröße bei Veränderung

Nochmal HALLO,
habe noch einíge Fragen und wäre froh über Eure Hilfe .
Ehepaar mit 2 erw. Kindern . Kinder haben eigenes Einkommen , also eine Bedarfsgemeinschaft (oder so ähnlich) . Die Miete wird gevierteilt .
Wie sieht es dann die Mietsituation aus wenn der Mann sich selbstständig macht ? Nun bekommt er möglicherweise nur kurzfristig noch Zuschüsse , aber die Frau bleibt AlgII Emfängerin .Wie wird dann die Wohnungsgröße berechnet ?
Vielen Dank
robbel

Ehepaar mit 2 erw. Kindern . Kinder haben eigenes Einkommen ,
also eine Bedarfsgemeinschaft (oder so ähnlich).

Nein, erwachsene Kinder gehören nie zur Bedarfsgemeinschaft, egal ob eigenes Einkommen oder nicht.

Die Miete wird gevierteilt .

Das ist schon mal richtig :smile:

Wie sieht es dann die Mietsituation aus wenn der Mann sich
selbstständig macht ? Nun bekommt er möglicherweise nur
kurzfristig noch Zuschüsse , aber die Frau bleibt AlgII
Emfängerin .

Kommt drauf an. Wenn der Mann mit seiner Selbständigkeit genug verdient, bekommt auch die Frau kein ALG 2 mehr.

Wie wird dann die Wohnungsgröße berechnet ?

Die angemessene Wohnungsgröße richtet sich immer nur nach der Anzahl der Personen, die darin wohnen, egal, ob die ALG 2 bekommen oder nicht.

Gruß
Nelly