selbständig und ansprüche

für folgenden sachverhalt bitte ich um eine kurze diskussion :smile:

nach einem angestelltenverhältnis hat sich person x selbständig gemacht! dafür auch 6 mon ü-geld bezogen… nach 14 mon droht nun eine geschäftsaufgabe wg. auftragsmangel… welche ansprüche hat man nun noch wenn man sich arbeitslos meldet? gibt es noch arbeitslosengeld?

Das kommt darauf an wielange x Sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. ggf können noch Ansprüche bestehen. Meist endet heutzutage aber der Anspruch nach einem Jahr Nicht-Sozialversicherungsbeschäftigtseins (selbstständig oder arbeitslos), da aber Ü-Geld floss würd ich einfach mal im AA nachfragen. 14-6 =8 Monate also noch nicht 12.
Ansonsten kann man auch Arbeitslos ohne Leistungsanspruch sein, dann werden zumindest die Ausfallzeiten bei der Rente berücksichtigt und man kommt in den Genuss der Arbeitsvermittlung (anders als wenn man nur Arbeitssuchend ist). Und wenn schon nicht ALg I fließt, dann wenigsttens ALG II, sofern der Partner nicht zuviel verdient. etc…
Kommt also sehr auf den Einzelfall drauf an
Schöne Grüße Susanne

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