Vermögensangaben bei Altersheimeintritt

Meine Eltern planen gemeinsam in ein Altersheim zu gehen. In der Frage nach dem Elternunterhalt las ich, dass ab 1400 Euro Einkommen bei Kindern Unterhalt vom Sozialamt eingefordert wird. Weiss jemand, wie es mit den Ersparnissen von Kindern ist? Incl. Fonds, Bausparen und festangelegte Gelder? Werden auch Enkel angeschrieben Konten offenzulegen? Welche Beträge darf man behalten?

Für die Mitteilung eigener Erfahrungen oder das Wissen um die Dinge wäre ich so dankbar. Vielleicht auch ein Link, zu einer sich damit auseinandersetzenden Internetseite.

Gruss Veronika

Hallo,

Zufällig habe ich ein paar Postings weiter unten genau das Gleiche gefragt. Inzwischen habe ich die folgende Seite gefunden, die darüber etwas nähere Auskunft gibt:

http://www.123recht.net/article.asp?a=9408

Demnach wird Vermögen erst angetatstet, wenn es über 150 000 Euro liegt und es sich nicht um selbstbewohnte Eigentumswohnungen handelt.

Viele Grüsse, Peter

Danke Peter, es hat mir doch einige meiner Fragen beantwortet.

Gruss Veronika

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