Hallo,
ich frage hier im Auftraf einer Freundin.
Sie ist arbeitslos, alleinerziehend und lebt mit ihrem Kind in einem Einfamilienhaus, das ihren Eltern gehört und abbezahlt ist, mietfrei. Sie überweist lediglich einen monatlichen geringen Pausch-Betrag an ihre Eltern für Hausversicherung, Müllabfuhr und Straßenreinigung.
Ende des Jahres läuft ihr Arbeitslosengeld aus und sie muß Hartz IV beantragen.
Wird das Amt auch an ihre Eltern gehen, weil evtl. dort Geld zu holen ist? Die Eltern sind beide Rentner, nicht vermögend, haben aber 2 Häuser. In dem einen wohnen sie selbst, in dem anderen ihre Tochter mit Kind.
Was würde meine Freundin vom Amt bei Hartz IV bekommen? Kann man das schon sagen?
Sie selbst hat kein Vermögen, nur rund € 4.000,- Ersparnisse auf einem Sparbuch und hat ein kleines Auto, das relativ neu aber abbezahlt ist.
Es wäre schön, wenn ich bald ein paar Antworten weiterleiten kann.
Danke
Eli
Hallo,
grundsätzlich ist ein Anspruch gegeben, zu einer Aussage über die Höhe müsste mindestens das Alter der Freundin und des Kindes bekannt sein.
Interessant wäre auch noch, den Ort oder den Kreis zu kennen (wg. Optionsbehörde). Die Richtlinien der Agentur gelten in diesem Falle nicht.
Werner Hahn
Vorstand .de die erwerbslosen e.V.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Auch hallo,
grundsätzlich ist ein Anspruch gegeben, zu einer Aussage über
die Höhe müsste mindestens das Alter der Freundin und des
Kindes bekannt sein.
sie ist 40, das Kind ist 8.
Interessant wäre auch noch, den Ort oder den Kreis zu kennen
(wg. Optionsbehörde). Die Richtlinien der Agentur gelten in
diesem Falle nicht.
Sie kommt aus dem Kreis Frankfurt / Main.
Danke Eli
Werner Hahn
Vorstand .de die erwerbslosen e.V.
Hallo,
ich frage hier im Auftraf einer Freundin.
Sie ist arbeitslos, alleinerziehend und lebt mit ihrem Kind in
einem Einfamilienhaus, das ihren Eltern gehört und abbezahlt
ist, mietfrei. Sie überweist lediglich einen monatlichen
geringen Pausch-Betrag an ihre Eltern für Hausversicherung,
Müllabfuhr und Straßenreinigung.
Ende des Jahres läuft ihr Arbeitslosengeld aus und sie muß
Hartz IV beantragen.
Wird das Amt auch an ihre Eltern gehen, weil evtl. dort Geld
zu holen ist? Die Eltern sind beide Rentner, nicht vermögend,
haben aber 2 Häuser. In dem einen wohnen sie selbst, in dem
anderen ihre Tochter mit Kind.
Was würde meine Freundin vom Amt bei Hartz IV bekommen? Kann
man das schon sagen?
Sie selbst hat kein Vermögen, nur rund € 4.000,- Ersparnisse
auf einem Sparbuch und hat ein kleines Auto, das relativ neu
aber abbezahlt ist.
Es wäre schön, wenn ich bald ein paar Antworten weiterleiten
kann.
Danke
Eli
Hallo,
die Regelleistungen betragen zusammen € 552,-, also für Frau und Kind zusammen.
Hinzu kommen die - nachweisbaren - Unterkunftskosten, in diesem Falle also die genannten Mietnebenkosten.
Ebenso steht ihr ein Zuschlag nach § 24 SGB II zu (sog. Armutsgewöhnungszuschlag), dessen Höhe ich ohne Kenntnis des zuletzt gezahlten ALG-I nicht berechnen kann. Im Höchstfalle sind es € 220,-.
Da sich die ARGE’n an die Richtlinien der Bundesagentur im Regelfalle halten, sollten o.g. Werte korrekt sein.
Bei Problemen bin ich auch direkt (über die Expertensuche) erreichbar und kann ggf. als Beistand vor Ort helfen.
Gruss
Werner Hahn
Vorstand .de die erwerbslosen e.V.