Hallo.
Ich habe eine Nebentätigkeit von unter 400€ im Monat. Da mein Gehalt variiert (provisionsbasis), konnte ich das Formblatt immer erst 1,5 Monate später einreichen. Folglich bekam ich zu viel ALGII. Nun wurde mir deshalb ALGII komplett gestrichen, ich bin nichtmal mehr krankenversichert. War grade beim Arbeitsamt, aber der Sachbearbeiter hat mir keine meiner Fragen beantwortet und nur auf eine Broschüre hingewiesen, die ich mir durchlesen soll. (Sie enthält keinerlei Infos.) Nun meine Frage: Dürfen die das?
Vielen Dank,
Monali
Hallo Monali,
hier gibt es nur einen einzigen Tip: sofort! zum Sozialgericht und ‚einstweiligen Rechtsschutz‘ beantragen.
Die Rechtspfleger der Geschäftsstelle sind bei der Formulierung behilflich und auch in der Lage, Hinweise zu geben. Meiner Erfahrung nach wird das auch gemacht (und nicht wie bei der ARGE, ein Formblatt ausgehändigt).
Viel Glück
Werner Hahn
Vorstand .de die erwerbslosen e.V.
Danke.
Das werde ich wohl tun müssen. Gibt es im Netz vielleicht einen Text, wo meine Rechte als Arbeitslose drin stehen?
Danke nochmal,
LG,
Monali
Hallo Monali,
Texte gibt es dazu unendlich, die objektivsten Informationen vielleicht bei www.tacheles.de oder www.arbeitnehmerkammer.de.
Jedenfalls ist die Sperrung/Streichung des ALG II bei/wegen Nebentätigkeit unrechtmässig.
Aber: Nicht mit Texten aufhalten sondern zum Sozialgericht gehen. Das ist im Augenblick das Einzige, was dir helfen kann. Über die Hintergründe kannst du dich später informieren.
Werner Hahn
Vorstand .de die erwerbslosen e.V.
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