Hallo,
wenn gegen ein Bescheid bei der Arbeitsagentur Einspruch erhoben wird, dann bekommt man recht schnell einen kurzen Brief mit einer Empfangsbestätigung und dem Hinweis, das es eine Zeitlang mit der Bearbeitung dauern kann, man solle Fragen über den Bearbeitungsstand nicht stellen, da dies die Sache verzögern würde. Nun ja, man ist ja geduldig. Nun schon über drei Monate. Nach Nachfrage (nun eben doch) wurde bestätigt, das das Schreiben angekommen sei, aber noch der Bearbeitung harre, es könne aber noch längere Zeit dauern (Softwareprobleme).
Ja, wie lange denn noch? In welcher Zeit ist eine Bearbeitung angemessen oder besser, wann ist mal Schluß mit Warten? In besagtem Fall geht es um Probleme mit einer ICH-AG, inzwischen bekommt der Deliquent ALGII gezahlt, und dies wahrscheinlich sogar noch in falscher Höhe. Einspruch läuft ebenfalls. Sieht das Amt nach Monaten da noch durch? Ich kanns mir beim besten Willen nicht vorstellen. Zumal inzwischen, falls es mal zu einer Klärung kommen sollte, ein recht umfangreiches Rechenwerk ansteht.
Kann man die Prozedur beschleunigen, im Interesse der Übersichtlichkeit und im Interesse des Niedrighaltens des Aufwandes (geht letztendlich bis hin zur Zahlung von Krankenkassenbeiträgen und Abrechnungen beim Finanzamt)?
Gruß
André
Mojn Andre,
meine Erfahrung ist, daß man einen Monat (+ 3 Tage max) zugeben sollte.
Das sind auch die üblichen Einspruchsfristen;
und wenn Du den Bescheid (nicht) erhalten hast,
die anderen das aber behaupten,
dann wäre schon Unbill vorprogrammiert.
Hinweis:
gib auf Deinen Schreiben an,
daß Du per email korrespondieren möchtest.
Das funktioniert bei mir hervorragend
und spart zweimal Porto.
Druschba - digi
Die haben Zeit
Hallo André,
Auch ich war mal in der Situation, einen Widerspruch beim AA Stellen zu müssen. Habe letztendlich 5 Monate gewartet. (Das war vor 2 Jahren, also lange vor Hartz4 und der supergeilen Software). Erst als ich jemanden kennenlernte, der beim AA arbeitet, und ihm den Fall geschildert habe, kam etwas Schwung in die Sache. Inoffiziell hat er mir gesagt, daß die sowieso ihr Geld kriegen, und ein Arbeitsloser nur eine Nummer ist.
Also, lieber André, hilft nur Abwarten und Tee trinken.
Gruß
Sticky
Mojn Digi,
meine Erfahrung ist, daß man einen Monat (+ 3 Tage max)
zugeben sollte.
Du bist aber streng!
Das sind auch die üblichen Einspruchsfristen;
und wenn Du den Bescheid (nicht) erhalten hast,
die anderen das aber behaupten,
dann wäre schon Unbill vorprogrammiert.
Das soll mal der Betroffene selbst machen. Ich sags weiter. Übrigens, ich habe das Amt das letzte Mal gesehen, als ich eine Aushilfe für meinen Betrieb suchte. Nie wieder! Nun hab ich die Perle, eine wirklich fleißige Russin. Und so wie die für ihr bissel Geld schuftet, zahle ich gern ihr die Steuern und KK+Vers.
Hinweis:
gib auf Deinen Schreiben an,
daß Du per email korrespondieren möchtest.
Das funktioniert bei mir hervorragend
und spart zweimal Porto.
Gute Idee, aber deren Software hat den Arsch gekniffen 
auch Druschba - André, in alter Freundschaft
Hallo DD-André
meine Erfahrung ist, daß man einen Monat (+ 3 Tage max)
zugeben sollte.
Du bist aber streng!
Das sind auch die üblichen Einspruchsfristen;
und wenn Du den Bescheid (nicht) erhalten hast,
die anderen das aber behaupten,
dann wäre schon Unbill vorprogrammiert.
Wirklich nur wegen der Einspruchsfristen. Hat mit Strenge nix zu tun.
Es wäre ja auch denkbar, daß der Empfänger, der Briefträger, …
das verhühnert hat. Oder die Katz’ hat’s gefressen.
Dann ist es für alle einfacher,
als wenn man dann, anstelle eines Einspruches, gleich klagen muss.
Aloha - digi
Das mit Deiner Perle freut mich wirklich;
denke aber daran, daß sie evtl gern zu Weihnachten nach Hause fahren möchte.
Hallo,
ich habe mich auch erst kürzlich über die „Bundesagentur für Arbeit“ aufgeregt!
Mein Widerspruch aus 02/05 wurde tatsächlich erst in 09/05 beschieden!
Dann wurde ich auch noch zu einer Stellungnahme gebeten, wofür man mir eine Woche Zeit lies. Ich finde eine solche Bearbeitung eine Frechheit.
Viele Grüße
Sandra