Moin zusammen,
ich habe mir mit langwieriger Krankheit eine Reha erkämpft und bekam am Schluss die Ansage zu hören, dass Arbeitslose immer als arbeitsfähig entlassen werden müssten. Was wohl nicht nur bei mir medizinisch schlicht Quatsch wäre.
Kennt zufällig jemand von euch einen juristischen Hintergrund für diese merkwürdige Aussage?
sorry, den juristischen Hintergrund kenne ich nicht. Allerdings: Reha heisst ja eigentlich „Rehabilitationsmaßnahme“ und dient m.W. der Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitskraft.
Insofern kann ich mir schon vorstellen, dass - ob nun arbeitslos oder nicht - derjenige der eine Reha verschrieben bekommt, diese grundsätztlich arbeitsfähig wieder verlassen sollte bzw. damit auf dem besten Weg dorthin ist.
Wahrscheinlich wurde hier entweder eine sehr pauschalisierte Antwort gegeben, oder du hast sie - ohne böse Absicht - in deiner Erinnerung pauschalisiert.
Etwas merkwürdig finde ich deine Aussage: „…habe ich mir durch lange Krankheit eine Reha erkämpft…“ Ähemmm, entschuldige aber das liest sich erstmal seeehr merkwürdig.
derjenige der eine Reha verschrieben
bekommt, diese grundsätztlich arbeitsfähig wieder verlassen
sollte bzw. damit auf dem besten Weg dorthin ist.
soweit kann ich das zwar auch nachvollziehen, aber logisch ist das trotzdem nicht: Das müsste ja dann für alle gelten und nicht nur für Arbeitslose.
Antwort gegeben, oder du hast sie - ohne böse Absicht - in
deiner Erinnerung pauschalisiert.
Etwas merkwürdig finde ich deine Aussage: „…habe ich mir
durch lange Krankheit eine Reha erkämpft…“ Ähemmm,
entschuldige aber das liest sich erstmal seeehr merkwürdig.
Interessante Unterstellungstechnik wieder: Warum gibt es in diesem Board so viele Leute, die sich nicht vorstellen können, dass man einfach mal ungeschickt formuliert?
genau deswegen habe ich mich - m.E. - seeehr vorsichtig geäußert, nur um dir zu zeigen, dass du da was unvorsichtig formuliert h a s t. Kein Vorwurf nix. Da gehen die die du meinst (ja, dass ist mir auch schon aufgefallen) aber etwas anders mit einem um, meine ich. Egal, isch wollte dir nicht ans Bein und so, wenn das so ankam, bitte entschuldige.
Des weiteren meine ich, dass es natürlich überhaupt nicht nur für Arbeitslose gilt. Evtl. hat aber der-, diejenige, der/die diese Äußerung gemacht hat, sich nur mit deiner Situation auseinandergesetzt? Das kommt glaube ich des öfteren vor und wenn man später darüber nachdenkt, ist man etwas verwirrt, ob solcher Auskünfte.
Kennt zufällig jemand von euch einen juristischen Hintergrund
für diese merkwürdige Aussage?
Hallo Bernd, möglicherweise eine Fehlinterpretation der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
Dort steht u.a.
„(3) Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie aufgrund einer
Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten an
mindestens 15 Wochenstunden zu verrichten1). Dabei ist es unerheblich,
welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit
nachging. Wird bei Arbeitslosen innerhalb der ersten sechs
Wochen der Arbeitsunfähigkeit erkennbar, dass die Arbeitsunfähigkeit
voraussichtlich länger als sechs Monate andauern wird, ist
das auch auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu vermerken).“
Haben die Ärzte bei der Reha denn sonst irgendeine Abschätzung eingegeben inwieweit du z.B. stundenweise arbeitsfähig wärst?
Hallo,
die Kernaussage dieser Richtlinie ist mir geläufig, aber AFAIK gilt die 15Std-Grenze doch auch für Leute, die noch einen Arbeitsplatz haben(?)
Ansonsten mag ich gerade ein Brett vorm Kopf haben, aber irgendwie sehe ich gerade nicht, auf welchen verschlungenen Wegen sich evtl. die Aussage des Arztes auf diese Richtlinie beziehen könnte…
Grundsätzlich weiß ich noch nichts konkretes, weil ich den Abschlussbericht noch nicht habe.
geäußert, nur um dir zu zeigen, dass du da was unvorsichtig
formuliert h a s t.
Nun denn- aber: Warum muss man denn in diesem Board eigentlich noch vorsichtiger formulieren, als im Jura-Board?
Kein Vorwurf nix. Da gehen die die du
meinst :formuliert h a s t. Kein Vorwurf nix.
OK mit mir- die Sache mit dem, was zwischen Zeilen gelesen werden kann, ist halt oftmals Geschmackssache.
meinst (ja, dass ist mir auch schon aufgefallen) aber
anders mit einem um, meine ich.
Also: Mit den Lautsprechern kann ich meist besser umgehen, als mit denen, die das gleiche meinen, aber nur in Andeutungen formulieren- wieder Geschmackssache…
ans Bein und so, wenn das so ankam, bitte entschuldige.
Na klar
diese Äußerung gemacht hat, sich nur mit deiner Situation
auseinandergesetzt?
Gerade nicht- das war einer, den ich zum ersten und wohl auch letzten Mal in diesem Leben gesehen habe…
wenn man später darüber nachdenkt, ist man etwas verwirrt, ob
solcher Auskünfte.
Nö- abesehen von der Wortstellung ein Originalzitat…
Ansonsten mag ich gerade ein Brett vorm Kopf haben, aber
irgendwie sehe ich gerade nicht, auf welchen verschlungenen
Wegen sich evtl. die Aussage des Arztes auf diese Richtlinie
beziehen könnte…
Okay … „und bekam am Schluss die Ansage zu hören, dass Arbeitslose immer als arbeitsfähig entlassen werden müssten“… ist sicher nicht genau das gleiche, wie die Weigerung eine AU auszuschreiben … und es war von mir ja auch nur ein Versuch/Ansatz dahinter zu kommen, warum der Arzt diese Aussage getätigt haben könnte … aber die Grundlage für die Antwort wirst du wohl nur durch diesen Arzt selber erfahren.