Hi! Wir haben hier ein kleines Problem: Eine Frau lebt im Ort A. Sie ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Ihre Eltern leben beide noch im Ort B. Die Frau aus Ort A verstirbt. Für die Beerdigungskosten sind die Eltern als direkte Erben zuständig. Da es aber nichts zu erben gibt und die Eltern Mittellos sind, stellen sie beim Sozialamt im Ort B einen Antrag auf Beihilfe zur Zahlung der Beerdigungskosten. Dieser wird mündlich vom Sozialamt abgelehnt, da das Sozialamt im Ort A zuständig sei. Ist Eurer Meinung nach diese Aussage richtig?
Schönen Dank für Eure Hilfe!
Hallo,
die Aussage des SozA Stadt B ist soweit korrekt.
ABER! : Laut § 16 Abs. 2 SGB I hat die unzuständige Stelle den Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Das bedeutet auch, dass der Antrag am Tage X ordnungsgemäss gestellt und eingegangen ist.
Ohne etwas dem Amt unterstellen zu wollen - mir war der Beamte preussischer Prägung wesentlich angenehmer …
Gruss
Werner Hahn
Vorstand .de die erwerbslosen e.V.
Danke für den Hinweis (o.T.)
