Hallo,
eine Frage zu den 1 Euro Jobs.
Ist das richtig, dass die Vereine, Kommunen oder wie auch immer, nicht etwa die 120 Euro selbst zahlen müssen, sondern eine Zahlung vom Arbeitsamt erhalten ?
Wie hoch ist die ?
… und wenn das stimmt, würden dann nicht die Steuerzahler - in Persona des Arbeitsamtes - die Kommunen und Vereine dabei subventionieren, den kleinen Handwerkern Aufträge zu nehmen und dadurch beitragen, dass Arbeitsplätze wegrationalisiert werden (müssen).
Ich hoffe wirklich dass ich mich irre ?
Gruss
Theo
Hallo,
Du irsst dich nicht!
Allerdings ist bei den Optionskommunen die Handhabung durchaus unterschiedlich: z.B. verlangt der Hochtaunuskreis von den Vereinen etc. die an die Betroffenen ausgezahlten Gelder (€ 1,-/h) zurück. Die Fahrtkosten zur Arbeitsgelegenheit übernimmt der Kreis.
Diese Verfahrensweise ist nicht die von der Agentur und damit den ARGEn angewendete! Dort ist es so wie du befürchtet hast - mit Variationen.
Mir liegen Nachweise vor, dass z.B. systematisch sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze durch Arbeitsgelegenheiten ersetzt wurden. Nicht so ganz im Sinne des Gesetzes.
Gruss
Werner Hahn
Vorstand .de die erwerbslosen e.V.
Hallo,
Du irsst dich nicht!
Allerdings ist bei den Optionskommunen die Handhabung durchaus
unterschiedlich: z.B. verlangt der Hochtaunuskreis von den
Vereinen etc. die an die Betroffenen ausgezahlten Gelder (€
1,-/h) zurück. Die Fahrtkosten zur Arbeitsgelegenheit
übernimmt der Kreis.
ALso mir liegen Informationen vor, wonach die Kommune 380 Euro mtl je Person erhalten soll. Davon sollen Fahrtkosten, Bekleidung usw. und natürlich der 1,-Euro gezahlt werden.
Fakt aber ist, dass weder Fahrtkosten noch Bekleidung übernommen werden. Defacto bedeutet das für die Kommune bzw den Verein, je 1 Euro Jobber 260 Euro plus. Das ist wohl ein Witz…
Diese Verfahrensweise ist nicht die von der Agentur und damit
den ARGEn angewendete! Dort ist es so wie du befürchtet hast -
mit Variationen.
Mir liegen Nachweise vor, dass z.B. systematisch
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze durch
Arbeitsgelegenheiten ersetzt wurden. Nicht so ganz im Sinne
des Gesetzes.
Das kann ich nur bestätigen. Vor Jahren wurde meine Frau in der Kommune im Rahmen einer Massenentlassung „entsorgt“. Jetzt ist sie 1 Euro Jobber (Verdienst egal, Hauptsache raus) in einem Verein und erhält keine Arbeitskleidung oder Fahrtkosten erstattet. Gleichzeitig stellt die Kommune, von der sie in schlechten Zeiten entlassen wurde, mehr als 10 1,-Euro Jobber an, wobei die Kommune dies heute nicht wirklich nötig hätte.
Wenn dies richtig ist, verstehe ich nicht, weshalb ich als gründendes Unternehmen nicht ebenfalls 20 1 Euro Jobber bekommen kann, die ich gleich behandle. GLeich argumentativ kann ich ja behaupten, dass dies dem Unternehmen gut tun würde und ich könnte Konkurenten preislich unterbieten.
Das ist ein einziger Humbug - die entscheidenden Leute wissen offensichtlich nicht was sie tun.
Mal ernsthaft, dass ist doch nur frustrierend. Wie soll denn das noch enden ?
Ich sehe keine Lösung…, nicht mal Ansätze.
Gruss
Theo
Hallo Theo,
die Zusatzjobs (Sprachregelung der Agentur für Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandsentschädigung) sind prinzipiell im Gesetz geregelt.
Prinzipiell deshalb, weil die Begriffe ‚zusätzlich‘ und ‚gemeinnützig‘ durchaus interpretierbar sind.
Der im Steuerrecht verwendete Gemeinnützigkeitsbegriff (für Vereine und weitere Organisationen) wurde als ‚dem Gemeinwohl dienend‘ interpretiert. Damit lässt sich fast alles erschlagen. Als zusätzlich gelten Arbeiten, die ‚entweder nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt‘ ausgeführt werden können.
Beide Kriterien müssen für einen Zusatzjob zutreffen, ansonsten hätte der Verpflichtete die gesetzlich verankerte Möglichkeit, den Zusatzjob abzulehnen. Einige wenige Beschlüsse von Sozialgerichten dazu gibt es bereits - in beide Richtungen.
Dabei gibt es sehr engagierte MitarbeiterInnen in den ARGEn und Optionskommunen, die für die Verpflichteten nach Neigung und Fähigkeiten Jobs akquirieren und diese in den Einrichtungen auch begleiten und überwachen. Das ist die eine - positive - Seite.
Die andere Seite sind Fallmanager von denen die Zusatzjobs als Möglichkeit gesehen werden, im Fall einer Ablehnung Sanktionen zu verhängen. Oftmals sind diese Zuweisungen absolut realitätsfern.
Aus vielen verständlichen Gründen gilt die Regelung für Zusatzjobs natürlich nicht für die freie Wirtschaft!
Gruss
Werner Hahn
Hallo Werner,
erstmal möchte ich mich für die Antworten bedanken.
Selbstverständlich habe ich nicht angenommen, dass ich mir in ähnlicher Form Arbeitnehmer organisieren könnte. - ich würde mich im Falle der Rentabilität auch wirklich blöd vorkommen -
aber kannst Du den Betrag von 380,- Euro bestätigen ?
Ich habe den hier von Leuten gehört, die einfach alles wissen.
Wie allgemein bekannt, wissen Leute die alles wissen im Grunde nichts und dennoch irritiert mich das.
Das Arbeitsamt bzw. der Eigenbetrieb nennt gegenüber einem Vereinsvositzenden diesen Betrag. Nun machen wir uns an der Stelle mal weniger Gedanken über die Tatsache, der Richtigkeit einer Offenlegung dieses Betrages, ich denke die Bewertung ist klar.
… aber stimmt, bzw. könnte das Gerede (stimmen) ?
Gruss
Theo
Werner Hahn
Hallo Theo,
die Handhabung der Zahlungen an die Träger der Zusatzjobs ist uneinheitlich - und zwar extrem!
Die Zahlungen an die Träger sollen abdecken: Die Aufwandsentschädigung (laut Empfehlung EUR 1,- bis 1,50), den Aufwand des Trägers für Regiekosten und den Aufwand des Trägers für die Qualifizierung. Soweit die vorgesehene Idealkonstellation.
Diese gibt es bei einigen ARGEn, die Zahlungen an die Träger erreichen bis zu EUR 1.000,- (eintausend EURO) monatlich. Das sind Ausnahmefälle, klar. Der von Dir genannte Betrag von EUR 380,- liegt voll im Rahmen.
Das andere Extrem ist: Die Träger müssen die gezahlte Aufwandsentschädidung an den Träger der Grundsicherung (in diesem Falle Optionskommune) erstatten. Dafür zahlt der Kreis dem Verpflichteten die Fahrtkosten zuzüglich zur Aufwandsentschädigung.
Dieses Modell ist - wenn auch ungewöhnlich - nicht unbedingt falsch:
Die Einrichtungen, Vereine etc. haben zumindest im Werte des EUR 1,-/h einen Nutzen aus der Tätigkeit.
Im diesem Modell werden keine weiteren Zahlungen des Kreises an die Träger geleistet, die Qualifizierung erfolgt zentral durch die Optionsbehörde und wird auch von dort bezahlt.
Gruss
Werner Hahn
Vorstand .de die erwerbslosen e.V.
Hallo,
Du irsst dich nicht!
Allerdings ist bei den Optionskommunen die Handhabung durchaus
unterschiedlich: z.B. verlangt der Hochtaunuskreis von den
Vereinen etc. die an die Betroffenen ausgezahlten Gelder (€
1,-/h) zurück. Die Fahrtkosten zur Arbeitsgelegenheit
übernimmt der Kreis.
ALso mir liegen Informationen vor, wonach die Kommune 380 Euro
mtl je Person erhalten soll. Davon sollen Fahrtkosten,
Bekleidung usw. und natürlich der 1,-Euro gezahlt werden.
Fakt aber ist, dass weder Fahrtkosten noch Bekleidung
übernommen werden. Defacto bedeutet das für die Kommune bzw
den Verein, je 1 Euro Jobber 260 Euro plus. Das ist wohl ein
Witz…
Meinem Kenntnisstand nach sind es gar 500€/Person, Fahrtkosten usw. zahlt der €-Jobber selbst.
Diese Verfahrensweise ist nicht die von der Agentur und damit
den ARGEn angewendete! Dort ist es so wie du befürchtet hast -
mit Variationen.
Mir liegen Nachweise vor, dass z.B. systematisch
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze durch
Arbeitsgelegenheiten ersetzt wurden. Nicht so ganz im Sinne
des Gesetzes.
Das kann ich nur bestätigen. Vor Jahren wurde meine Frau in
der Kommune im Rahmen einer Massenentlassung „entsorgt“. Jetzt
ist sie 1 Euro Jobber (Verdienst egal, Hauptsache raus) in
einem Verein und erhält keine Arbeitskleidung oder Fahrtkosten
erstattet. Gleichzeitig stellt die Kommune, von der sie in
schlechten Zeiten entlassen wurde, mehr als 10 1,-Euro Jobber
an, wobei die Kommune dies heute nicht wirklich nötig hätte.
Wenn dies richtig ist, verstehe ich nicht, weshalb ich als
gründendes Unternehmen nicht ebenfalls 20 1 Euro Jobber
bekommen kann, die ich gleich behandle. GLeich argumentativ
kann ich ja behaupten, dass dies dem Unternehmen gut tun würde
und ich könnte Konkurenten preislich unterbieten.
Das ist ein einziger Humbug - die entscheidenden Leute wissen
offensichtlich nicht was sie tun.
Doch, die wissen sehr wohl was sie tun.
Das ist nur eine Variante der geplanten Vernichtung unserer Wirtschaftskaraft.
Mal ernsthaft, dass ist doch nur frustrierend. Wie soll denn
das noch enden ?
Ich sehe keine Lösung…, nicht mal Ansätze.
Eines nicht mehr ganz fernen Tages teilt sich unsere Gesellschaft in „Sklaven“ und „Herren“, unsere Grafen, Barone und Fürsten kehren zurück.
Die Löhne der noch beschäftigten waren ja ebenfalls Rückläufig - nicht nur durch ausbleibende Lohnerhöhung, Inflation und Mehrarbeit, sondern in einzelnen Firmen auch ganz direkt durch Lohnsenkung.
Gruss
Theo
Gruß Richard
1 „Gefällt mir“