Hallo zusammen,
ich bin Vorstand eines gemeinnützigen Vereins und habe beim Amt für Arbeit und Soziales eine 1 Euro-Hilfe für Bürotätigkeiten beantragt.
Man sagte mir, dass mdem Verein durchaus eine Kraft zustände, aber keine kaufmännische Kraft verfügbar sei.
Daraufhin habe ich eine Zeitungsanzeige geschaltet ist der steht: „Bürokraft gesucht - wer erhält ALG II und möchte als Bürokraft ( 1 € Job) für gemeinn. Verein tätig werden, Telefon.“
Es hat sich eine Dame aus der Umgebung gemeldet, die daran Interesse hat. ich habe sie gebeten beim Amt anzurufen und nachzufragen, ob sie für diese Stelle geeignet sei.
Das hat sie heute getan und die Dame am Amt war sehr erzürnt, dass ich eine ANzeige geschaltet habe, denn dies dürfte ich nach ihren Angaben nicht.
Sie meinte, dass nur das Amt diejenigen auswählt, die für solche Jobs in Frage kämen, aber weder mir noch der Interessentin hat man genau Angaben gemacht, welche Voraussetzungen - ausser dass man Alg II erhalten muss - gegeben sein müssen.
Ich verstehe die Welt nicht mehr: eine andere Kraft kann sich der Verein momentan noch nciht leisten, die Chancen,d ass daraus eine 400 Euro stelle oder eine Halbtagsstelle werden sindgegeben.
Welche Möglichkeiten habe ich denn nun, diese Dame zu bekommen?
Kennt sich noch jemand mit den Geldern aus? Wenn sie auf 1 Euro Basis arbeiten würde, sind das 180 Euro pro Monat - darf sie dann alles behalten? Wie sieht das bei einem 400 Euro Job aus - wie viel darf man davon behalten?
BITTE DRINGEND, danke!!
Heike Glänzer