ALG II und Mietvertrag

Hallo!
Ich ziehe demnächst mit meinem Freund (Student) zusammen. Da wir auch in Kürze ein Kind erwarten, werde ich meinen Beruf für ca. 1 Jahr ruhen lassen und ALG II beantragen müssen. Das bedeutet, dass wir als Bedarfsgemeinschaft angesehen werde und wie ein Ehepaar verrechnet werden (wenn ich alles richtig verstanden habe).
Nun meine Frage zum Mietvertrag: Reicht es, wenn mein Freund Hauptmieter ist (also nur sein Name im Mietvertrag auftaucht)? Oder muß ich auch namentlich im Vetrag auftauchen, damit ich überhaupt etwas zur Miete bewilligt bekommen kann?
Meine Logik sagt mir, dass es ausreicht, wenn mein Freund der Mieter ist und da wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden, ich sowiso anteilig zur Miete etwas bekomme. Oder bekommt man als Hauptmieter finanzielle Unterstützung? Oder macht das überhaupt gar keinen Unterschied?

Ich hoffe, jemand kann meine Frage beantworten :o)
Viele Grüße
Janneke

Hallo,
ich bin mir selbst nicht so sicher, hängt wohl von dem Einkommen deines Freundes zusammen. Aber frag doch mal in diesem Forum (musst dich auch nicht registrieren):
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp
Da bekommst du bestimmt eine Antwort.

Gruß
André