Sohn ALG II - Unterhaltsforderung -

Hallo,

angenommen, der 22jährige Sohn hat seit er aus der Schule kam sich nur mit Jobs über Wasser gehalten. Jetzt ist er arbeitlos geworden. Er verfügt über keinerlei Ausbildung. Kann das Arbeitsamt - welches das ALG II auszahlt - von den Eltern Unterhalt in Höhe des ALG II geltend machen, wenn diese entsprechend leistungsfähig sind?

Hi,

nein, kann es nicht.

Solange der Sohn arbeitsfähig ist, hat er die sogenannte Erwerbsobliegenheit, das heißt, er ist verpflichtet, seinen Lebensunterhalt durch seine eigene Arbeitskraft sicherzustellen. Nur wenn er duch Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähig wäre, dürfte auf die Eltern zurückgegriffen werden.

Gruß
Nelly

siehe auch:
http://lexikon.donx.de/?action=details&show=Erwerbso…