meine frau hatte sich von mir getrent, und lebt mit unseren 3 jaehrigen tochter in ein anderen eu land. ich bin 50 jahr alt, hartz IV betroffen, gibt es von sozialamt finanziele hilfe sie regelmesig besuchen zu können?
Hallo Zoli,
es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Urteilen, einstweiligen Anordnungen usw. der verschiedensten Sozialgerichte, die aussagen, dass die ARGE die Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Mehrkosten für die eigene Lebenshaltung während der Reise und die Kosten die für die Versorgung des Kindes entstehen übernehmen muss.
Umgangsrecht ist ein Menschenrecht.
Urteile sind zu finden unter: http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozial…
Allerdings ist mir jetzt auf Anhieb kein Urteil bekannt, wo der Umgang im Ausland stattfindet. Die Logig sagt mir aber, dass sich da auch nichts ändern dürfte als wenn es innerhalb von Deutschland ist. Allerdings gehe ich davon aus, dass sich die ARGE mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Umgangskosten wehren wird. Bisher allerdings bei Gericht immer ohne Erfolg.
Spezielle Hilfe für Väter mit Umgangsproblemen gibt es auch im Forum von www.vafk.de
Gruß
Ingrid Schumacher
meine frau hatte sich von mir getrent, und lebt mit unseren 3
jaehrigen tochter in ein anderen eu land. ich bin 50 jahr alt,
hartz IV betroffen, gibt es von sozialamt finanziele hilfe sie
regelmesig besuchen zu können?