ICH-AG und nix getan danach

hallo,

habe schon von einigen fällen gehört, wo eine ich-ag beim arbeitsamt angemeldet wurde und danach bequem weiter auf dem sofa die füsse hochgelegt wurden, ohne auch nur irgendein euro umsatz in der folgenden zeit zu machen…

gibt es keine kontrolle durch das arbeitsamt, ob wirklich in der angemeldeten sache was passiert ist ?

gruß vom inder

Hallo,
soweit ich weiß, wurden die Auflagen für Ich-AGs vor einiger Zeit verschärft. Man muss einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorlegen. Auf dieser Basis wird dann über Länge und Höhe der Förderung entschieden. Also mit ab und zu bei Ebay alte Unterwäsche verscherbeln dürft man keine Ich-AG mehr genehmigt kriegen, da muss man sich schon was einfallen lassen. Und wer zu große Scheiße baut muss die Förderung zurück zahlen, sobald er wieder Einkommen hat. Aber wie es mit der Kontrolle während der Ausübung der Tätigkeit aussieht, weiß ich nicht. Das ist ja auch sehr aufwändig…

Gruß
André

Hallo Andre!

Man muss einen :Kapitalbedarfs- und
Finanzierungsplan sowie eine :Umsatz- und :Rentabilitätsvorschau
vorlegen.

Kopiere irgendwas aus dem Internet. Wer soll dabei etwas prüfen? Mitarbeiter des AA? Muß man wohl nicht vertiefen. Ein Steuerberater? Der kann Vorgelegtes auf Plausibilität prüfen. Das setzt natürlich voraus, daß er sich vertieft mit den vorgelegten Sachen beschäftigt, was wiederum angemessene Bezahlung voraussetzt. Dabei ist in ein paar Minuten nichts zu machen. Ob es das Marktsegment überhaupt gibt und was der vor ihm sitzende Mensch tatsächlich will und kann, ist für den Steuerberater ohne weiteres nicht feststellbar.

Und wer zu große Scheiße baut :muss die Förderung zurück :zahlen…

Der Nachweis müßte geführt werden. Unfähigkeit und Fehleinschätzungen berechtigen aber zu keinen Sanktionen.

Aber wie es mit der Kontrolle :während der Ausübung der :Tätigkeit aussieht, weiß ich :nicht.

Wie und durch wen sollte eine Kontrolle überhaupt möglich sein? Kannst Du vergessen.

Gruß
Wolfgang

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Wie und durch wen sollte eine Kontrolle überhaupt möglich
sein? Kannst Du vergessen.

hi wolfgang,

dachte ich mir - könnten sich die finanzämter und arbeitsämter ja kurzschliessen - egal - wäre wohl ein sehr großer aufwand und dann müssten ja auch die gründe berücksichtigt werden, warum sich nix tut…

also - irgendne idee - rentabilitätsgedöns zum antrag dazu und schon rollt der rubel, glaube 3 jahre lang, weiter… ist noch nicht mal ne gewerbeanmeldung für nötig…

gruß inder

Hallo!

…könnten sich die finanzämter und arbeitsämter
ja kurzschliessen…

Es liegt mitten im grünen Bereich, wenn ein Gründer ein halbes oder ein ganzes Jahr keinen Cent Umsatz macht, die eine oder andere Ausgabe tätigt, ein bißchen Vorsteuer zieht und ansonsten gar nichts Zielführendes tut.

Ich kann nicht beurteilen, ob das angesprochene Problem überhaupt eines ist oder ob es sich nur um ein paar Einzelfälle handelt. Es gibt aber das Problem, daß ein erheblicher Teil aller Ich-AGs zu keiner tragfähigen Existenz führt. Dem kommt man nicht mit Kontrolle durch Staatsbedienstete bei, aber mit Eigenverantwortung des Zuwendungsempfängers:

  • Wer staatliche Kohle haben will, muß kaufmännische Kompetenz nachweisen.
  • Persönliche Haftung für erhaltene Mittel.

Mein Vorschlag: Ersatzlose Streichung von Förderungen, die nur aus ein paar hundert Euro bestehen. Damit kann niemand etwas aufbauen. Daher verpufft das Geld wirkungslos und in der Summe der Fälle wird sehr viel Geld verblasen, letztlich eher Schaden angerichtet.

Statt dessen sollte ein Nachweis kaufmännischer Kompetenz obligatorisch sein. Keine vereinfachte Buchführung o. ä., vielmehr volles Programm mit kompletter Durchsichtigkeit des Tuns. Dann gibts eine Förderung in namhafter Höhe, für die der Gründer persönlich haftet und die bei Einstellung der geförderten Tätigkeit verzinst in voller Höhe zurück zu zahlen ist. Überlebt das Unternehmen z. B. 5 Jahre, ist die erhaltene Förderung nicht zurück zu zahlen.

Für die Vergabe/Prüfung der Förderung eignen sich einige Banken, die entsprechend ausgebildetes Personal beschäftigen. Für die Prüfung erhält die Bank einen ausreichend bemessenen Betrag und bei positiver Prüfung eine Bürgschaft vom Fiskus.

In das ganze Verfahren muß Marktwirtschaft rein, dann läufts auch.

Gruß
Wolfgang

welcher sinn?
Hallo Inder,

helf mir doch bitte einmal auf die Sprünge. Welchen finanziellen Sinn sollte es für einen ALG-II-Empfänger machen eine ich-AG zu gründen um dann die Füsse hoch zu legen.
Bitte berichtige mich: Ich-AG = 600 € monatl. im ersten Jahr (360 im 2. und 240 im dritten). Davon zu zahlen sind krankenversicherung, rentenversicherung, Pflegeversicherung u. evt. Berufsgenossenschaft sowie unfallversicherung. Was ist mit der Miete? Die muss er wohl ja dann auch ohne Zuschüsse selber tragen. oder bin ich da falsch informiert? Selbst wenn nicht, sehe ich hier keinen finanziellen Vorteil des ich-ag-lers gegenüber einem ALG II Bezieher und Vater Staat kommt dabei wohl auch besser weg.

In wie weit viele Ich-AG´s das Problem der Selbsständigkeit überschätzt haben, sei dahin gestellt. Mir sind zudem ein paar Fälle bekannt, in denen das AA Leistungsbezieher förmlich in die Selbsständigkeit gedrängt hat. Da wurden blühende Landschaften mit der Ich-AG gemalt nur um die Leute aus der Statistik zu bekommen…

Gruß
Steffen B.

Hallo Andre!

Man muss einen :Kapitalbedarfs- und
Finanzierungsplan sowie eine :Umsatz- und :Rentabilitätsvorschau
vorlegen.

Kopiere irgendwas aus dem Internet. Wer soll dabei etwas
prüfen? Mitarbeiter des AA? Muß man wohl nicht vertiefen. Ein
Steuerberater?

Hallo Wolfgang, weder die Mitarbeiter der AA noch ein Steuerberater. Siehe http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/s… (1)3.

MfG

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alg II + Ich-AG?

Hallo Inder,

helf mir doch bitte einmal auf die Sprünge. Welchen
finanziellen Sinn sollte es für einen ALG-II-Empfänger machen
eine ich-AG zu gründen um dann die Füsse hoch zu legen.

Hallo Steffen, alg II-Empfänger gehören gar nicht zu dem Personenkreis, die den Existenzgründungszuschuss für ne Ich-AG bekommen http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/s…

alg II-Empfänger können Einstiegsgeld bekommen, aber das ist woanders geregelt. http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s… (und hat mit der so genannten „Ich-AG“ nichts zu tun)

MfG

Hallo,

ist doch logisch.

Arbeitslosengeld wird bezogen, geht langsam dem Ende zu. Nun noch schnell ne ICH-AG gegründet. Hintergrund: die ICH-AG ist bei entsprechend geringem Umsatz ALG II berechtigt. Vorteil: Krankenversicherung und Rentenversicherung werden vom Amt bezahlt, dazu die Miete und den Rest zum Leben minus dem Gewinn der „AG“, mal ganz grob. Obendrein ist man selbstständig, also kein 1-Euro-Job, frei in der Entscheidung und nicht an Umsatz gebunden. Das dies das Finanzamt nicht lange duldet ist klar.

Gruß
André

Hallo Inder,

helf mir doch bitte einmal auf die Sprünge. Welchen
finanziellen Sinn sollte es für einen ALG-II-Empfänger machen
eine ich-AG zu gründen um dann die Füsse hoch zu legen.

hi steffen,

macht m.e. dann sinn, wenn der leistungsanspruch des „normalen“ arbeitslosengeldes ausläuft und danach eben kein anspruch mehr auf unterstützung besteht (hartz IV), da vielleicht der ehegatte zuviel verdient oder zuviel eigenes vermögen vorhanden ist… dann lässt sich die sache doch nochmal gut verlängern…

gruß vom inder

Hallo,

mal ganz allgemein zur Diskussion über ICH-AG’s: Grundsätzlich würde ich es gut finden, wenn die Förderung der ICH-AG’S verlängert würde, allerdings müsste ein echter Kompetenznachweis des Gründers verlangt werden. Ich kenne (und unterstütze) etliche ehemals Arbeitslose über 50 Jahre, die am Arbeitsmarkt keine Chance mehr hatten und sich jetzt in der ICH-AG teilweise vor Aufträgen kaum retten können. Also macht das Ganze doch einen Sinn. Einige davon haben sogar mehrere sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen. Was will der Staat denn noch?
Eigene (tiefgründige) kaufmännische Kompetenz ist m.E. nicht entscheidend - wofür gibt’s schließlich Berater?

Weiß eigentlich jemand von euch, ob es eine Statistik gibt, wie viele ICH-AG’s gescheitert sind (das sind ja nicht alle, die die Verlängerung der Förderung nicht beantragen, bei ungefähr 30% der von mir betreuten Fälle war der Verdienst bereits nach dem ersten/zweiten Jahr sogut, dass die Leute gar keine Förderung mehr bekommen hätten) und aus welchen Gründen?

Liebe Grüßle vom Teddy

Jo, so ist das in einigen Fällen, auch die Businesspläne wurden noch bis vor 1-2 Jahren so gut wie kaum geprüft. Da haben einige Leute mal eben viel Geld mitgenommen, obwohl sie genau wussten, dass die ICH-AG nicht auf Dauer laufen wird.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Wolfgang hat es auf den Punkt getroffen, 100% Zustimmung!