ALG II und Hauskredit

Hallo,

wenn ein Kredit für ein geerbtes Haus getilgt wird, so fallen Rate und Zinsen an. Werden bei der Berechnung von ALG II die Zinsen als Belastung verrechnet? Die Rate selbst ist „Einkommen“, das ist klar (der Staat bezahlt nicht die Schulden).

Gruß
André

Hallo,
also wenn Sie in dem Haus wohnen, gibt es schon die Möglichkeit die Zinsen als Kosten der Unterkunft anzuerkennen, soweit diese angemessen sind (und das Haus natürlich auch, Tilgung nicht, da dadurch ja wie sie selber schon festgestellt haben , Vermögen geschaffen wird). Sollten sie nicht in den Haus wohnen gibt es meines Wissens nach keine Möglichkeit diese Kosten zu berücksichtigen.
Rebecca