Hallo Melanie,
der Selbstbehalt beim Elternunterhalt liegt in den alten Bundesländern laut Düsseldorfer Tabelle (ja die ist auch hierfür zuständig) bei mindestens 1.400 Euro. In diesen 1.400 Euro hast Du eine Warmmiete von 450 Euro inclusive.
Wenn Du mehr als 1.400 Euro im Monat verdienst, wird der darüber gehende Teil zur Hälfte für den Elternunterhalt hergenommen. Also wenn jemand 2.000 Euro verdient muss er von den 600 Euro die Hälfte für den Elternunterhalt „abdrücken“.
In Deinem Fall besteht also erst mal keine Gefahr, dass Du zu Unterhaltszahlungen herangezogen wirst.
Übrigens dürfen von Deinen Einkünften noch diverse unvermeidbare Kosten, wie z. B. Arbeitskosten (Kosten für den Arbeitsweg, Arbeitsgeräte usw.) abgezogen werden.
Desgleichen eine zusätzliche Alterversorgung mindestens im Rahmen der staatlichen Förderung (z. B. Riesterrente).
Auch Schuldentilgung darf oft vorab abgezogen werden.
Weiter gibt es ein höchstrichterliches Urteil (soweit ich mich erinnere vom BVerfG evtl. auch BGH) das aussagt, dass ein unterhaltspflichtiges „Kind“ seinen bisherigen Lebensstandard weiter führen darf. Wenn es z. B. jedes Jahr einen neuen Mercedes kaufte, darf es das weiter tun, oder das teuere Hobby Falschirmspringen hat- es muss dieses nicht aufgeben.
Lass Dich von der ARGE aber zu keiner Unterschrift nötigen in irgendeiner Form - also z. B. dass Du später zahlen sollst. Das wäre eine freiwillige Verpflichtung, bei der Du selber die Düsseldorfer Tabelle und den § 1603 BGB aushebelst.
Welche Kosten für einen Mehrbedarf für Behinderung bzw. Krankheit angesetzt werden können weiß ich nicht. Dies dürfte dann von dem Einzelfall abhängen. Ich würde damit argumentieren, dass Du bestimmte Sachen (z. B. teuere Massagen) eben benötigst - Rest wie oben beim Mercedes.
Beim Arbeitsgeld II werden in einer Bedarfsgemeinschaft aber andere Sätze (Selbstbehalt) angerechnet wie in der Düsseldorfer Tabelle. Soweit ich aber informiert bin, zählen volljährige Mitbewohner eines ALG II-Empfängers nicht mit zur Bedarfsgemeinschaft.
Gruß
Ingrid
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