mich interessiert die sozialrechtliche Situation nach neuer Gesetzesvorgabe für folgenden (konstruierten, da sicherlich so nur extrem selten vorkommen könnenden) Fall:
Eine ledige,ohne weitere Familie 1. oder 2. Grades lebende, akademisch mit Abschluß ausgebildete deutsche Staatsbürgerin muslimischen Glaubens hat für sich entschieden, sich in ihrem gesamten Lebensumfeld den konservativsten und fundamentalistischten Bekleidungsvorschriften, die im Islam möglich sind, zu unterwerfen.
Aus diesem Grunde ist die Möglichkeit einer angemessenen Beschäftigung mit Entlohnung zum eigenen Lebensunterhalt aufgrund der Ablehnung des öffentlichen Auftrittes durch die infragekommenden Arbeitgeber nicht gegeben - eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit wird aber von ihr selbst aus von ihr vorgegebenen Gründen explizit ausgeschlossen.
Wird diese Person nun ein Dauerfall für Hartz 4 bzw. andere öffentliche Unterstützungskassen?
Bitte nur die sozialrechtliche Lage - keine moralischen Wertungen in die eine oder andere Richtung!
Aus diesem Grunde ist die Möglichkeit einer angemessenen
Beschäftigung mit Entlohnung zum eigenen Lebensunterhalt
aufgrund der Ablehnung des öffentlichen Auftrittes durch die
infragekommenden Arbeitgeber nicht gegeben - eine selbständige
oder freiberufliche Tätigkeit wird aber von ihr selbst aus von
ihr vorgegebenen Gründen explizit ausgeschlossen.
Kapier ich nicht. Wenn sie das unbedingt will, kann sie sich doch bis auf einen Augenschlitz bekleiden. Wieso kann sie dann nicht selbständig werden?
Die Arbeitgeber lehnen sie alle ab mit der offiziellen Begründung, dass sie zu viel bekleidet ist? Oder weil sie Muslimin ist?
Bist du denn sicher, dass sie so keine Arbeitsstelle kriegt? Nur deshalb? Wieso? - Und sonst würde sie eine Arbeitsstelle kriegen? Was kann sie denn?
Viele Grüße
Thea
Wird diese Person nun ein Dauerfall für Hartz 4 bzw. andere
öffentliche Unterstützungskassen?
Bitte nur die sozialrechtliche Lage - keine moralischen
Wertungen in die eine oder andere Richtung!
Hallo,
zunächst ist sie mal erwerbsfähig (nicht dauerkrank oder so), fällt damit in Hartz4. Religiöse Gründe zählen nicht als Grund für Nichterwerbsfähigkeit. Das ist dann also eher eine „Arbeitsverweigerung“, welches dann vermutlich zur Leistungskürzung des Amtes führt.
danke für die Ausführungen - bis dahin verstanden!
Du sprichst von „Leistungskürzung“ - verstehe ich das dahingehend richtig, daß die Hartz4-Leistung als solche - wenn auch gekürzt - so lange gewährt werden muß, wie der Proband dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung steht und bis er de facto eine Möglichkeit gefunden hat (oder für ihn eine solche gefunden wird), für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen?
Ist meine weitere Annahme so richtig, daß - so der Hartz4-Empfänger seine Bereitschaft zur Mitwirkung (z. B. durch Bewerbungen + Vorstellung bei evtl. infragekommenden Arbeitgebern) fortlaufend zeigt (jedoch ein Erfolg auf dem Arbeitsmarkt aufgrund des persönlichen Habitus nicht eintritt) - die Leistung zeitlich unbegrenzt gewährt werden muß?
Vielleicht kannst Du ja hier noch zu meiner Information beitragen?
Du unterstellst mit Deiner Frage einen Anspruch auf „angemessene Beschäftigung/Entlohnung“? Was verstehst Du unter „angemessen“ bei einer akad. Ausbildung ohne Berufserfahrung?
Ich glaube, einen solchen Anspruch hat sie seit Hartz IV nicht. Und es gibt viele legale Möglichkleiten, - trotz Kopftuch - den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.
Der Sozialhilfesatz ist das, was der Staat als „ausreichend für den Lebensunterhalt“ erachtet.
Grüße
Mara
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Es gibt ja auch islamische - sagt man so - Arbeitgeber. Die werden kaum was dagegen haben.
Und es gibt Arbeitsplätze, bei denen es völlig egal ist, was einer trägt oder wie er aussieht, weil man ja sowieso nicht in Kundenkontakt steht.
Und es mag Arbeitgeber geben, denen das auch völlig egal ist.
Und es gibt hochqualifizierte Jobs, bei denen das möglicherweise sogar erwünscht ist. Z.B. könnten Fluggesellschaften, die in die Arabischen Staaten fliegen, Interesse haben.
Du siehst, es gibt eine vielzahl von Jobs.
Dem Arbeitsamt ist das sicher ganz egal. Die suchen dann einen Grund um zu sparen.
Hallo,
wer Jobangebote unbegründet ablehnt, muss mit Kürzungen beim Arbeitslosengeld von 30 Prozent rechnen. Allerdings sollen bei Sanktionen die familiären Verhältnisse der Arbeitslosen berücksichtigt werden. Ausnahmeregelungen gibt es für Jugendliche unter 25 Jahren: Wer von ihnen ein Jobangebot ablehnt, dem droht für drei Monate eine vollständige Streichung des ALGII.
Daraus würde ich interpretieren, dass tatsächlich „unbegrenzt“ zumindest die gekürzte Leistung gezahlt werden würde.
(Allerdings bin ich keine „Expertin“, sondern setze hier nur meinen Laienverstand ein).