Alg2 Bescheid und was jetzt?

Hallo,mein guter bekannte bekommt jetzt Alg2,
er ist ferheiratet und hat ein kind.
Aber er blickt bei dem Bescheid nicht so ganz durch,
wieviel er bekommt, wwer was bekommt
die auflistung ist sehr unübersichtlich,
mit kürzeln z.b. „KdU“
Er lebt im Hochtaunuskreis,
wahrscheinlich will er gegen den bescheid einschpruch einlegen bis jemand im erklärt hat
wie sich das alles zusammen setzt.
Ich soll hier mal nachfragen den auf dem Amt hat er Telefonich bis jetzt niemanden ereichen können.
Er bekämme auch unterschidliche Beträge pro Monat,
z.b. im November und Dezember einen unterschied
von 80 Euro.
Und kann es sein das er und seine Familie weniger als 1000Euro
im Monat bekommt, komplett mit Miete und allem??
obwohl kein vermögen da ist.
Gibt es unabhängige berater die weiter helfen können?
Vielen dank für eure mühe,
und viele grüsse w.w.

Hallo,

Recht gute Beratung über ALG II und auch gute Informationen incl. Gerichtsurteile sind unter www.tacheles-sozialhilfe.de zu finden.

Dann kann man mit den Zahlen, Miete, Alter der Personen usw. selber im Internet bei verschiedenen ALG 2-Rechnern mal selber rechnen. Bei mehreren veröffentlichten Rechnern die gleichen Zahlen eingeben - um um evtl. Rechenfehler der Rechner auszugleichen.

Rechner sind zum Beispiel zu finden unter: http://www.osnabrueck.de/php/online-rechner/alg2-ein… und http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html usw. Einfach mal mit dem Begriff ALG 2 Rechner googeln.

Diese Rechner sind nicht unbedingt sehr zuverlässig, geben aber eine recht annehmbare Übersicht über die zu erwartenden Zahlungen. Als Argument beim Widerspruch aber nicht geeignet.

Ich habe eine Bekannte, deren Bescheid wurde von der ARGE schon dreimal nachgebessert. Auch der dritte Bescheid ist falsch. Sie haben sich immer zu Lasten des Empfängers „verrechnet“.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

Die Abkürzungen auf den Bescheiden sind wirklich nicht sehr schön. Da wird am falschen Ende gespart.
nur kurz zur Erläuterung: KdU = Kosten der Unterkunft

Gruß Sam

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HTK?
Schööön.
Der Bescheid muss von einer unabhängigen Stelle geprüft werden, die meisten aus diesem Optionskreis sind fehlerhaft.

Der Betroffene kann sich mit mir in Verbindung setzen http://www.dieerwerbslosen.de, helfe gerne weiter.

Gruss
Werner Hahn
.de die erwerbslosen e.V.
Oberursel