also auf dem ersten Blick ist die Sache ja ganz klar:
Der Empfänger muss das Geld an die Arbeitsagentur zurückzahlen.
Aber:
Person A war lange Arbeitslos, hatte zuletzt ALGII bezogen. Seit mitte Sept. 05 hat er nun einen Job (allerdings mit sehr wenig Gehalt in der Einarbeitungsphase, so dass ihm weiterhin ALGII zusteht). Er war auch gleich einen Tag nach dem er den Arbeitsvertrag unterschrieben hat beim AA. Alles bestens…dachte er!
Kurze Zeit später bekam er einen Brief dass er die Veränderung zu spät geme´ldet hatte und er für die Monate Sept und Okt zuviel bekommen hat. Person A ging daraufhin zum AA um sich zu beschweren, was er denn dafüp könne. Nun ja, letztendlich sagte man ihm, dass es Textbausteine sind mit dem der Brief geschrieben wurde und er überhaupt nichts dafür könne. Aber er muss es in monatlichen Raten in Höhe von 40 EURO zurückzahlen.
Im Okt sollte sein ALGII neu berechnet werden und als er anfang Okt im AA war sagte man ihm bereits, dass der Antrag durch sei und er weitehin ALGII bekommt. Der Bescheid müsste in der nächsten Woche im Briefkasten liegen.
Nachdem er ein, zwe, drei Wochen gewartet hatte und immer noch nichts im Briefkasten lag, fragte er nach. Man sagte ihm wieder, dass es meistens eine Woche dauert…der Bescheid wird schon noch kommen.
Als wieder nichts kam in den darauffolgenden Wochen hat er sich noch einmal beim AA gemeldet. Aber man sagte wider, der kommt schon noch.
Aktuell ist es nun so, dass er wieder einen Brief bekam, dass er zuviel Geld bekommen hat bzw. dass die letzten zwei Monate sein Gehalt nicht angerechnet wurde.
Man will ihm noch einen Termin zur Anhörung schicken (als ob Person A schuld dran sein!!). Was soll das?
Leider weiss ja Person A nicht wieviel er zuviel erhalten hat (er hat ja keinen Bescheid), aber so wie es auschaut wird er nun für 2 Monate das Geld zurückzahlen dürfen!!! Das kann er aber nicht!! Nicht, solange die Einarbeitungszeit abgeschlossen ist (Januar) und er mehr verdient!
Eigentlich hat Person A überhaupt keine Lust das Geld zurückzuzahlen. Ist es denn seine Schuld!?! Er wusste ja nicht mal was er eigentlich bekommen sollte. Er wusste nur, dass sein Bescheid durch ist und er ALGII bekommt. Also ging er davon aus das alles so passt!
Was soll Person jetzt machen??
War einer schonmal in so einem ähnlichen Fall?
Person A möchte nicht kampflos aufgeben!
Wenn man das schlechte Gewissen beruhigen will, kann es evtl.
helfen selbiges als Spende (inkl. Quittung) versuchen
anerkennen
zu lassen.
Hallo Markus, das versteh ich jetzt nicht. Was hat denn die
Rückzahlung von alg II mit ner Spende zu tun? Wozu sollte der
Vorschlag nützen?
Das man überschüssiges Geld spendet und sich dafür eine Spendenquittung ausstellen lässt (okay, hat mangels Masse vermutlich noch keiner gemacht…)
Einfacher wäre natürlich das Behalten des übersch. Geldes und eine Dokumentation des Zuviels a.d. Konto. Und das beständige Versuchen, dieses zurückzuzahlen…
Interessanter Gedanke. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass
durch vorzeigen der Spendenquittung die ARGE von ihren
Rückforderungen abrückt.
Erstaunlich: die Masse an Leuten mit (fast) demselben Fall war doch grösser als gedacht. Hier wird z.B. ausgesagt, dass das zu Unrecht erhaltene Geld zurückgezahlt werden muss: http://www.stefan-liebich.de/fragen/1130932812.html
Quelle: böse Suchmaschine @ „Hartz IV“ +rückzahlung
Der Fall ‚zuviel Hartz IV‘ wird hier jedenfalls nicht aufgeführt: http://www.janolaw.de/hartz_iv.jsp?pid=1007
Obwohl das Geld als Spende vermutlich sinnvoller angelegt wäre…
ich würde alle Unterlagen zusammennehmen, Telefongespräche schriftlich notieren und vielleicht noch mit einer zweiten Person zu der Anhörung gehen.Ich glaube nicht, dass es dabei um Schuldzuweisungen gehen soll - es soll nur der Sachverhalt genau geklärt werden.
Auf jeden Fall würde ich mit dem Arbeitsamt in Zukunft nur noch schriftlich verkehren
Zurückzahlen wird er müssen - da führt kein Weg dran vorbei. Anders wäre es,wenn er einen zu seinen Gunsten unrichtigen Bescheid erhalten hätte. Da es aber ein von ihm anzuzeigende Veränderung innerhalb eines Bewilligungszeitraums betrifft, kann er sich nicht auf den Bescheid berufen.
Ärgerlich ist das Ganze - aber da muss man durch.
Die Rückzahlung kann bestimmt gestundet werden - wenn man sich allerdings total querstellt - muss man damit rechnent, dass der Betrag von den laufenden Zahlungen abgezogen wird…
Alles Gute
Utemaus
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Zurückzahlen wird er müssen - da führt kein Weg dran vorbei.
Anders wäre es,wenn er einen zu seinen Gunsten unrichtigen
Bescheid erhalten hätte. Da es aber ein von ihm anzuzeigende
Veränderung innerhalb eines Bewilligungszeitraums betrifft,
kann er sich nicht auf den Bescheid berufen.
Hmm, wie meinst du das?? Er hat dieÄnderung doch im September pünktlich gemeldet. Und jetzt, 2 Monate später fällt denen das ein.
Die Veränderung trat mitte September ein. Ende Oktober ist sein Bewilligungszeitraum abgelaufen und wurde neu verlängert…nurleider hat er das nur von einem Arbeitsagenturmitarbeiter erafhren und nicht schriftlich, da der Wisch ja nicht kam…
bei so geringem Einkommen ist der Weg doch ganz einfach - ab zum nächsten Anwalt.
Evtl. beim Gericht einen Beratungshilfeberechtigungsschein beantragen, dann kostet der Spaß nur 10 Euro.
Habe das mal für jemanden machen müssen, der drei Monate lang sein Geld nicht bekam. Die ARGE und die Bank gaben sich gegenseitig die Schuld. Ohne Anwalt wäre da nichts passiert. Wenn er nicht noch ein Sparbuch gehabt hätte, dann wäre er wohl auf der Straße gelandet. Das dazu.
Nette Antwort, passt bloß nicht zur Frage
Nette Antwort, passt bloß nicht zur Frage.
Wenn jemand das ihm Zustehende nicht erhält, mag der Tipp ja sinnvoll sein. Wenn er unberechtigt zuviel erhalten hat, wird ein Anwalt auch nicht helfen können.
Gruß
S.J.
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Eigentlich hat Person A überhaupt keine Lust das Geld
zurückzuzahlen. Ist es denn seine Schuld!?! Er wusste ja
nicht mal was er eigentlich bekommen sollte. Er wusste nur,
dass sein Bescheid durch ist und er ALGII bekommt. Also ging
er davon aus das alles so passt!
Was soll Person jetzt machen??
Hallo,
Person A sollte mal überlegen, was die Leute dazu sagen, die brav und regelmäßig von Ihrem monatlichen Einkommen nicht unerhebliche Sozialversicherungsbeiträge abführen um die Solidargemeinschaft zu finanzieren. Person A hat definitiv Leistungen erhalten, die ihm nicht zustehen und von anderen aufgebracht werden. Da dürfte es wohl weniger um Lust gehen, was die Rückzahlung angeht. Hier gebietet der Anstand und die Verantwortung gegenüber der Sozialgemeinschaft eine vollständige Rückzahlung.
Gruß
S.J.
(der sich als sog. Nettozahler bei dieser Antwort arg zusammenreißen musste…)
Wenn jemand das ihm Zustehende nicht erhält, mag der Tipp ja
sinnvoll sein. Wenn er unberechtigt zuviel erhalten hat, wird
ein Anwalt auch nicht helfen können.
Gruß
S.J.
Hallo,
passt doch. Sonst erklär doch mal bitte einem Laien die Unterschiede der §§ 38 und 44 bis 48 SGB X.
So ist es z. B. durchaus wichtig, ob jemand auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung eines Verwaltungsaktes (hier: der Geldzahlung) vertrauen konnte oder ob er mit normalem Menschenverstand hätte erkennen müssen, dass ihm die Leistung nicht zusteht.
Oder anders herum: wenn eine Zahlung jedem logisch erscheint und offenbar alles in Ordnung ist, dann kann der Zahlungsempfänger darauf (auf die Rechtmässigkeit) vertrauen, und wenn er das Geld ausgegeben hat, dann ist das nicht seine Schuld.
Das wäre z. B. dann der Fall, wenn Du mehrer Monate lang 30 Euro zuviel ALG bekommst, die merken das irgendwann, und Du sollst das zurückzahlen. In diesem Fall würde ich dagegen angehen, denn das ist nicht meine Schuld. Obwohl ich sonst sehr gegen das Ausnutzen des Sozialstaates bin, aber Recht muss Recht bleiben.