Sozialamt lehnt Mietkündigungsfrist ab

Mieter A in der Stadt B ist nicht erwerbsfähig und erhält sein Geld für die Wohnungsmiete vom Sozialamt.
Vermieter C kennt A jahrelang persönlich und weiss, das A ein sehr ehrlicher, zuverlässiger Mensch ist und verzichtet deshalb auf eine Mietkaution, damit A nicht noch mehr Laufereien hat. Mieter A wird schwer krank, ist teilweise wochenlang im Krankenhaus.
Nach einer gewissen Zeit wird festgestellt, dass A nur noch in einem Pflegeheim der Krankheit entsprechend betreut werden kann. Daraufhin setzt die zwischenzeitlich eingesetzte gesetzl. Betreuerin D ein Kündigungsschreiben für die Wohnung zum nächstmöglichen Termin auf, entsprechend der gesetzlichen dreimonatigen Kündigungsfrist.
Nun eröffnet das Sozialamt zusätzlich, dass es nicht bereit sei, die Mietverplfichtungen von Mieter A über den Monat nach dem Auszug zu übernehmen, so dass Vermieter C auf einer Monatsmiete sitzenbleiben wird.
O-Ton Sozialamt: Verklagen Sie doch Mieter A, da wird allerdings nichts zu holen sein …

Kennt jemand Urteile/Rechtssprechung zu diesem Sachverhalt?
b

Hallo,

Ich verstehe nicht ganz: Der Mieter A hat noch einen ca. 3-monatigen oder etwas kürzeren Mietvertrag, wohnt jedoch nicht mehr in der Wohnung. Und das Sozialamt zahlt dann einfach nicht mehr die Miete?

Zuerst würde ich mich mal mit dem Vorgesetzen von dem Sachbearbeiter des Sozialamtes in Verbindung setzen, der das gesagt hat, und wenn das auch nichts bringt, mit dessen Vorgesetzten usw.

Dann würde ich mir ganz genau erklären lassen, wieso das Sozialamt das nicht zahlen muss, und vor allem: Die Ablehnung der Zahlung schriftlich geben lassen, mit Namen, Begründung und dem entsprechenden Paragraphen und das Gesetzbuch. Allerdings muss man da wohl teilweise sehr dickfellig sein, um so etwas von den Herrschaften zu bekommen.

Wenn man den Paragraphen und das Gesetzbuch hat, kann man beides bei Google eingeben. Wenn der Fall nicht zu kompliziert ist, findet man dann manchmal was.

Das ist mein Tip für den Fall, dass du keinen besseren bekommst.

Das Problem ist ja allerdings, dass du möglicherweise keinen Anspruch auf Auskunft hast, weil du ja nicht der Sozialhilfeempfänger bist. Aber auch dann würde ich mir das genau sagen lassen, wo das steht, dass es so ist. Was ist denn mit dieser gesetzlichen Vertreterin? Muss die sich nicht darum kümmern?

Ansosnten kann ich www.tacheles-sozialhilfe.de empfehlen. Da kann man sich auch telefonisch beraten lassen.

Viele Grüße
Thea

Hallo,
ein ähnlich gelagerter Fall wurde vor einiger Zeit schon mal hier
durchgekaut. (Kann auch in allg. Rechtsfragen gewesen sein)
Eindeutige Antwort damals :
Das Sozialamt zahlt nicht die Kündigungsfristen. Nur die Zeit, in der
der Unterstützte auch die Wohnung nutzt. Wenn die Kündigungsfrist
nicht eingehalten wird, muss sich der Eigentümer an den Mieter
halten.
Praktisch wohl sinnlos.
Aber die Allgemeinheit ist nicht der Mietgarant für den Eigentümer.
War bei meinem Nachbarn auch so. Madam ist ohne ein Wort zu sagen, in
ein Haus (auf Sozialkosten, weil schon wieder schwanger und die
Wohnung mit dem Kindergarten zu klein wurde) gezogen. Der wurde
stutzig, als keine Miete mehr kam. Nicht nur das, die Wohnung musste
komplett saniert (nicht renoviert) werden.

Viele Grüße
T-Bird

der deshalb nie vermieten würde

Hallo,

Ich verstehe nicht ganz: Der Mieter A hat noch einen ca.
3-monatigen oder etwas kürzeren Mietvertrag, wohnt jedoch
nicht mehr in der Wohnung.

So hab ich das auch verstanden…

Und das Sozialamt zahlt dann einfach nicht mehr die Miete?

Einfach so? Ich finde das jetzt nicht so überraschend, schließlich hat das Sozialmamt doch mit Steuergeldern auch vorsichtig umzugehen…

Zuerst würde ich mich mal mit dem Vorgesetzen von dem
Sachbearbeiter des Sozialamtes in Verbindung setzen, der das
gesagt hat, und wenn das auch nichts bringt, mit dessen
Vorgesetzten usw.

Weil vielleicht der Vorgesetze den Vertrag unterschrieben hat, oder aus welchem Grund?

Dann würde ich mir ganz genau erklären lassen, wieso das
Sozialamt das nicht zahlen muss

Das liegt vermutlich daran, dass das Sozialamt nicht der Mieter ist und sich lediglich bereit erklärt unter gewissen Voraussetzungen die Miete zu bezahlen. Die liegen vermutlich nicht mehr vor.

und vor allem: Die Ablehnung
der Zahlung schriftlich geben lassen, mit Namen, Begründung
und dem entsprechenden Paragraphen und das Gesetzbuch.

na ein freundliches Schreiben, dass der Anspruch als unbegründet zurückgewiesen wird, wird man wohl kriegen, aber die Paragraphen muss der zur Hand haben, der an seinen Anspruch glaubt.

Allerdings muss man da wohl teilweise sehr dickfellig sein, um
so etwas von den Herrschaften zu bekommen.

Wenn man den Paragraphen und das Gesetzbuch hat, kann man
beides bei Google eingeben. Wenn der Fall nicht zu kompliziert
ist, findet man dann manchmal was.

Das ist mein Tip für den Fall, dass du keinen besseren
bekommst.

Meiner ist, schlechtem geld kein Gutes hinterherzuwerfen, sondern sich lieber nen neuen Mieter suchen und das nächste Mal Kaution oder ne Bürgschaft verlangen.

Das Problem ist ja allerdings, dass du möglicherweise keinen
Anspruch auf Auskunft hast, weil du ja nicht der
Sozialhilfeempfänger bist. Aber auch dann würde ich mir das
genau sagen lassen, wo das steht, dass es so ist. Was ist denn
mit dieser gesetzlichen Vertreterin? Muss die sich nicht darum
kümmern?

Teutoburger (der immer grinsen muss, wenn vermeintliche Mieter ihm erzählen, die Miete käme vom Amt, man bräuche sich überhaupt keine sorgen zu machen)

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Hallo

Ach so, dann weiß ich endlich mal, wieso Sozialhilfeempfänger so schwer eine Wohnung kriegen.

Viele Grüße
Thea

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Dann würde ich mir ganz genau erklären lassen, wieso das
Sozialamt das nicht zahlen muss

Das liegt vermutlich daran, dass das Sozialamt nicht der
Mieter ist und sich lediglich bereit erklärt unter gewissen
Voraussetzungen die Miete zu bezahlen. Die liegen vermutlich
nicht mehr vor.

Genauso ist es! Das Sozialamt ist nicht Vertragspartner des Mietvertrages und somit nicht zur Mietzahlung verpflichtet, wenn die Wohnung von dem Hilfeempfänger nicht mehr bewohnt wird. Da dieser sich inzwischen in einem Heim befindet und dort versorgt wird, ist er durch Nicht-Weiterzahlung der Miete nicht von Obdachlosigkeit bedroht. Somit besteht für das Sozialamt kein Grund, weiter Miete zu zahlen. Das Sozialamt ist schließlich nicht dazu da, das privatrechtliche finanzielle Risiko des Vermieters zu tragen.

Gruß
Nelly