hallo,
habe vom Sozialamt einen Fragebogen zur Feststellung der Unterhaltsfähigkeit zugeschickt bekommen, weil mein Vater ins Pflegeheim ist und ergänzende Hilfe beim Sozialmat beantragt wurde.
Für mein laufendes Einkommen bin ich wohl innerhalb des Selbstbehaltes. Was mich interessiert ist, wie Vermögen angerechnet wird, vor allem Grundstücksbesitz (= dort wird mein zukünftiger Arbeitsplatz entstehen, momentan aber nicht bebaut).
Danke für jeden Hinweis.
Gruß, Birgit
Auch hallo.
…interessante Vika, deswegen nur eine kurze Antwort.
http://www.anwalt.tv - suche nach Sandwich
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HTH
mfg M.L.
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Hallo Birgit,
folgende Links könnten dir helfen:
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Karlsruhe begrenzt Unterhaltspflicht
Kinder haften für ihre Eltern - in Maßen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Zahlungspflicht erwachsener Kinder für die Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern begrenzt. Nach seinem Urteil darf die Verpflichtung, Unterhalt für nicht mehr solvente Eltern zu zahlen, die Betroffenen finanziell nicht überfordern.
Die Karlsruher Verfassungsrichter gaben der Beschwerde einer 66-Jährigen gegen eine Forderung des Bochumer Sozialamts statt (Aktenzeichen: 1 BvR 1508/96 vom 7. Juni 2005). Dieses hatte für die Heimunterbringung ihrer inzwischen gestorbenen Mutter 63 000 Euro gezahlt und forderte dieses Geld jetzt ein. Das Bundesverfassungsgericht sieht die so genannte „Sandwich-Generation“ erheblichen Belastungen ausgesetzt, weil sie sowohl für den Unterhalt ihres Nachwuchses und ihrer Eltern als auch vermehrt für die eigene Altersvorsorge aufkommen müsse. Der Erste Senat schränkte jetzt die Regressforderungen der Sozialämter gegenüber den Kindern der Hilfeempfänger ein.
Die Richter stuften den so genannten Elternunterhalt nachrangig ein gegenüber der Pflicht, für die eigenen Kinder und die Altersabsicherung zu sorgen. Der Senat verwies auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Kinder für ihre Eltern nur dann Unterhalt zahlen müssen, wenn sie dadurch keine spürbare und dauerhafte Senkung ihres bisherigen Lebensstandards erleiden. Der Gesetzgeber habe die „relativ schwache Rechtsposition“ des Elternunterhalts auch durch die Einführung der „Riesterrente“ verdeutlicht, weil dadurch vom Einzelnen ein noch größeres Maß an privater Altersvorsorge erwartet werde.
Das Urteil stieß überwiegend auf Zustimmung. Kritik kam dagegen von der betroffenen Stadt Bochum: „Die Sozialhilfeträger können nicht die Vergreisung der Gesellschaft finanzieren“, sagte deren Rechtsdezernent Hanspeter Kirsch.
pit/dpa
Bundesverfassungsgericht,
www.bverfg.de
Az.: 1 BvR 1508/96
6. Juni 2005
Du könntest auch noch im Brett der Juristen nachfragen.
Tschüss
Bernd