ALG2 : Vertretung Bedarfsgemeinschaft (XI)

Hallo zusammen.

Wie ist dier Hinweis im AL2-Antrag (Punkt XI) zu verstehen und zu bewerten?
Klingt irgendwie wie eine Falle.
Sollte man widersprechen?

N°1

Hallo N°1,

Diese Formulierung ist keine Falle. Sie besagt nur, daß der Antragsteller für die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft AlG2 mitbeantragen darf.
Widersprechen brauchst du nicht, wenn die anderen Mitglieder der BG ihren eigenen Antrag stellen möchten, können sie dies tun.

Gruß
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