ALG II und Fernstudium

Hallo Ihr,

Wenn ein ALG II-Empfänger ein Studium aufnimmt, dann ist er nicht mehr arbeitssuchend und erhält keine Leistung mehr. Er kann dann evtl. auf BaföG zurückgreifen. Richtig ?

Wie verhält es sich denn bei einem berufsbegleitenden Hochschulstudium (keine Selbststudienkurse, sondern Studium,(z.B. http://www.akad-fernstudium.de/fs oder http://www.fernuni-hagen.de/) ?

Mal davon abgesehen, dass der ALG-II-Empfänger sich sowas nicht leisten kann. Besteht aufgrund der Tatsache, dass es berufsbegleitend ist, also eine Vollzeitstelle weiter gesucht wird, Anspruch auf Leistungen ?

Der interessierte Markus.

Hallo Markuss!

Mal davon abgesehen, dass der ALG-II-Empfänger sich sowas
nicht leisten kann.

Für Empfänger von Sozialhilfe/ALGII gibt es Ermäßigungen und m. W. sogar zeitlich begrenzte Befreiungen von der Studiengebühr bei der Fernuni. Wer also in der Nähe eines der zahlreichen Studienzentren lebt und deshalb zu Seminarveranstaltungen keine hohen Reisekosten zu bezahlen hat (aber auch dafür gibts Ermäßigungen), kann sich auch als ALGII-Empfänger ein Fernstudium leisten. Es ist gewiß eng, aber es funktioniert und mir sind mehrere solcher Fälle persönlich bekannt.
Irgendeinen Einfluß auf den ALGII-Anspruch hat ein Fernstudium m. W. nicht.

Gruß
Wolfgang