Frage an alle BA/Arge-Mitarbeiter

Laut SGB 2 hat jeder ALG2-Empfänger ein Recht auf: Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung und Suchtberatung.
Mich würde interessieren, wer genau für diese Leistungen zuständig ist. Ist das Aufgabe des psychologischen Dienstes der BA? Oder muss (wenn vorhanden)die ARGE dafür jemanden einstellen, und wenn ja, kommt dieser jemand nicht den Fallmanagern „in die Quere“ ?

Wie ist das in eurer BA geregelt ?

vielen Dank im Voraus
franzhapper

Hallo,

die Frage stelle mal lieber bei: Beamte4u.de

Gruß jetme

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