Hallo Experten,
ich hoffe, daß ich in diesem Brett richtig bin.
Folgendes:
Person A ist 67 Jahre, bekommt eine kleine Rente und zusätzlich noch die Grundsicherung.
Er wohnt zur Miete in einem alten Haus, das nur mit einem Ofen beheizt werden kann.
Nun möchte er in eine Wohnung umziehen mit richtiger Heizung. Bis jetzt bekam er eine Pauschale von ca. 300,- Euro für die Ofenheizung, und mußte damit auskommen.
Was bekommt er nun? Werden die monatlichen Abschläge für Heizung und Warmwasser vom Amt übernommen?
Wie geht das?
Wohngeld ist in der Grundsicherung bereits enthalten; Wohnort ist Niedersachsen.
Danke erst mal für die Antworten und ein schönes Weihnachten
Wolly
Hallo
Was bekommt er nun? Werden die monatlichen Abschläge für
Heizung und Warmwasser vom Amt übernommen?
Soviel ich weiß, ja. Für Heizung auf jeden Fall, mit Warmwasser bin ich nicht ganz so sicher. Was allerdings mit den Nebenkostennachzahlungen oder eventuellen -rückzahlungen ist, keine Ahnung.
Viele Grüße
Thea
Hallo,
die Leistungen richten sich nach § 42 SGB XII (Grundsicherung im Alter).
Enthalten sind dort auch die Aufwendungen für Heizung. Wenn Warmwasser über die Heizung aufbereitet wird, erfolgt entsprechender Abschlag.
Werner
Hallo Simsy und Werner,
vielen Dank für Eure prima Antworten; daß hat mir sehr weiter geholfen.
Liebe Grüße und ein schönes Fest
Wolly