Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen? Wäre übelst dringend, vorab schon vielen lieben Dank!
Folgende Situation ist einer Freundin passiert:
2001 ab Mai Arbeitslosigkeit, dann einmal im September 2001 ist ihr ein Meldeversäumnis passiert (Nichterscheinen zu einem Termin beim Amt ohne wichtigen Grund).
Daraufhin meldete das Arbeitsamt sie rückwirkend wieder ab, Leistungen kamen aber weiter.
Dann, im Dezember 2001 kam der Bescheid, dass sie zwischen September (also dem Tag des Meldeversäumnisses) bis zum nächsten Besuch beim Arbeitsamt (Ende November 2001)rückwirkend nicht mehr beim Amt gemeldet gewesen sei und daher in dieser Zeit kein Leistungsanspruch bestanden hätte. Sie solle das zu Unrecht erhaltene Arbeitslosengeld wieder zurück zahlen.
Daraufhin geht sie fristgerecht in Einspruch, das war Anfang 2002!!!
Ende 2002 findet sie eine neue Anstellung, kann sich beim Arbeitsamt abmelden.
Jetzt, seit Ende 2005 ist sie wieder arbeitslos und bezieht nun wieder vom selben Amt Leistungen.
Und einen Tag vor Weihnachten kam nun -nach fast 4 Jahren nach dem Widerspruch von ihr- ein Brief, worin ihr die Entscheidung über ihren Widerspruch von Anfang 2002 mitgeteilt wird, natürlich abgelehnt!!!
Sie soll jetzt das damals vor mehr als vier Jahren angeblich zu Unrecht erhaltene Geld plus Kosten für die Krankenversicherung (obwohl es damals hiess, sie sei in dieser Zeit gar nicht versichert gewesen) zurück zahlen!!!
Was haltet Ihr davon?
Gibt es Fristen, in denen solche Widersprüche bearbeitet werden müssen? Es kann doch nicht sein, dass nach knapp 4 Jahren so ein Ding kommt? In der Zwischenzeit kam da nie wieder etwas, die ganze Zeit, in der sie Arbeit hatte, war Ruhe, und kaum, dass sie sich wieder beim Arbeitsamt melden muss, kommt „plötzlich“ diese uralte Kamelle auf den Tisch? Ist doch wohl mehr als fragwürdig,oder?
Was kann sie jetzt noch dagegen tun? Was ist der nächste juristische Schritt? Eine Klage vor’m Sozialgericht?
Viele Grüsse
Marlene