Hallo,
wenn jemand Hartz IV-Empfänger ist, seine „zu teure“ Wohnung zur Hälfte untervermietet (für 50 % der Eigenmiete), muß die Miete dann in der tatsächlichen Höhe(d.h. 50% der Miete für die Gesamtwohnung) berechnet werden oder zu 100%, wobei dann die Untermiete in Höhe von 50% als Einkommen abgezogen wird? Wäre die letzte Variante nicht für den Arbeitslosen nachteiliger (weil er das Einkommen irgendwie versteuern muß)?
Das klingt jetzt ein bißchen kraus, aber ich hoffe, das Problem wird trotzdem klar. Unterm Strich kommt dann zwar die gleiche Zahlung raus, aber irgendwie…
Danke für Eure Aufklärung
Carlo
Hallo Carlo,
wenn jemand Hartz IV-Empfänger ist, seine „zu teure“ Wohnung
zur Hälfte untervermietet (für 50 % der Eigenmiete), muß die
Miete dann in der tatsächlichen Höhe(d.h. 50% der Miete für
die Gesamtwohnung) berechnet werden oder zu 100%, wobei dann
die Untermiete in Höhe von 50% als Einkommen abgezogen wird?
Wäre die letzte Variante nicht für den Arbeitslosen
nachteiliger (weil er das Einkommen irgendwie versteuern muß)?
Das klingt jetzt ein bißchen kraus, aber ich hoffe, das
Problem wird trotzdem klar. Unterm Strich kommt dann zwar die
gleiche Zahlung raus, aber irgendwie…
irgendwie würdest Du das alles umgehen, wenn Du das mit dem Vermieter regelst. Zweiersonen WG, jeder zahlt die Hälfte der Gesamtmiete und beide stehen als Mieter im Mietvertrag.
Gruß,
Gerhard