Bedarfsgemeinschaft

… Fachwort aus den unergründlichen Tiefen von HartzIV.
Kann mir jemand sagen, was das bedeutet (außer dass man € 80 weniger im Monat kriegt) ?
Danke
(und ein nachgeschobenes ‚Hi‘ - passte nicht da oben.)
und Gruß
Anja

Hallo

Eine Bedarfgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Menschen, die gemeinsam wirtschaften. Da wírd der Bedarf irgendwie mehr oder weniger für alle gemeinsam ausgerechnet.

Viele Grüße
Thea

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Liebe Thea,

irgendwie mehr oder weniger

das ist überzeugend!
Gruß,
Anja

Hi,
wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört, ist in § 7 Abs. 3 SGB II konkret festgelegt:

(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

  1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,

  2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes,

  3. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebdürftigen

a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,

b) die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt,

c) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,

  1. die dem Haushalt angehörenden minderjährigen, unverheirateten Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, soweit sie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beschaffen können.

Zur Bedarfsgemeinschaft können also nur Personen gehören, die gemeinsam leben und wirtschaften.
Eine Person ist der Haushaltsvorstand, dieser bekommt einen höheren Regelsatz, weil davon ausgegangen wird, dass er zum Beispiel den Strom bezahlt.

Gruß
Nelly