Bald läuft mein Erziehungsurlaub nach 6 Jahren aus (2 Kinder).
Voraussichtlich wird mir von meinem Arbeitgeber eine Abfindung gezahlt.Ich würde sehr gerne noch ca. ein weiteres Jahr zuhause bleiben.
Alle meine Recherchen ergeben jedoch,daß ich mich sofort beim Arbeitsamt melden muß.
Kann ich das auch zu einem späteren Zeitpunkt tun?
Entstehen mir Nachteile?
Vielen Dank für die Mühe.
Bald läuft mein Erziehungsurlaub nach 6 Jahren aus (2 Kinder).
Voraussichtlich wird mir von meinem Arbeitgeber eine Abfindung
gezahlt.Ich würde sehr gerne noch ca. ein weiteres Jahr
zuhause bleiben.
Alle meine Recherchen ergeben jedoch,daß ich mich sofort beim
Arbeitsamt melden muß.
Kann ich das auch zu einem späteren Zeitpunkt tun?
Warum willst Du Dich nicht beim Arbeitsamt melden?
Entstehen mir Nachteile?
Du bist nicht kranken- und rentenversichert und bekommst kein Geld.
Vielen Dank für die Mühe.
Bitte
Almut
Sich beim Arbeitsamt melden,bedeutet doch arbeitssuchend zu sein.Das bin ich aber momentan nicht, da ich ja für meine Kinder noch eine Zeit lang zuhause bleiben möchte.Auch habe ich schon oft gehört, daß man nach einer Abfindungszahlung dem Arbeitsamt auch nicht glaubhaft darlegen kann, daß man eine Arbeit sucht und man daher sowieso gesperrt wird.
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Hallo Maxi,
eine Abfindung wird angerechnet, wenn damit die Kündigungsfrist verkürzt wird.
Der Alg-Anspruch ruht in den Fällen, in denen die für den ArbG maßgebende Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
• Der Ruhenszeitraum (maximal ein Jahr) bemisst sich in Kalendertagen nach dem Verhältnis, in dem 60% (alt: 70%) des zu berücksichtigenden Abfindungsbetrages (nicht zu berücksichtigen sind Beiträge des ArbG nach § 187a SGB VI) zum kalendertäglichen Arbeitsentgelt während der letzten 52 (alt: 26) Wochen der Beschäftigungszeit stehen.
• Der nach (b) anrechenbare Teil der Abfindung mindert sich sowohl (i) für je fünf Jahre Betriebs-/Unternehmenszugehörigkeit als auch (ii) für je fünf Lebensjahre nach Vollendung des 35. Lebensjahres um jeweils 5%-Punkte; der anrechenbare Teil der Abfindung beträgt mindestens 25% (alt: 30%).
Und wie schon oben bemerkt, was machst Du mit Kranken- und Rentenversicherung?
Grüße
Almut
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Hallo Almut,
vielen Dank für die vielen Infos.
Ich muß mich in dieser Zeit natürlich selbst krankenversichern,das muß ich aber doch auch in der Sperrfrist,denn mein AG wird die Kündigungsfrist nicht einhalten.
Was ich halt unbedingt wissen wollte,ist ob ich mich auch später arbeitslos melden kann ohne den Anspruch auf ALG zu verlieren?
Liebe Grüße und nochmals Danke.
Maxi
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Hallo Almut,
vielen Dank für die vielen Infos.
Ich muß mich in dieser Zeit natürlich selbst
krankenversichern,das muß ich aber doch auch in der
Sperrfrist,denn mein AG wird die Kündigungsfrist nicht
einhalten.
Was ich halt unbedingt wissen wollte,ist ob ich mich auch
später arbeitslos melden kann ohne den Anspruch auf ALG zu
verlieren?
Liebe Grüße und nochmals Danke.
Maxi
Hallo Maxi,
ganz kurz, meine Meinung nach nein. Was ich immer noch nicht kapiert habe, warum Du Dich nicht arbeitslos melden willst.
Grüße
Almut
Hallo Almut,
weil ich doch momentan nicht arbeitssuchend bin.Ich würde Leistungen erhalten,die ,mir nicht wirklich zustehen und sollte ich ein Jobangebot bekommen,könnte ich es nicht wahrnehmen, da ich aufgrund der Kinderbetreuung momentan nicht arbeiten kann.
Liebe Grüße
Maxi
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aaaaber
hallo maxi,
ein anderer aspekt: arbeitslosenzeiten werden später bei der rentenberechnung mitberücksichtigt. auch nicht ganz unwichtig.
es wäre also legitim, wenn du dich arbeitslos melden würdest.
schöne grüße
ann
Hallo Maxi,
Dein Posting hat mich noch über Nacht beschäftigt. Was ich mich auch so ein bischen frage, Du bist jetzt bereits 6 Jahre zu Hause, willst noch ein Jahr dran hängen. Die Arbeitsplatzsituation in Deutschland ist auch nicht die rosigste. Und mal ganz ehrlich, gehts Du wirklich davon aus, dass, wenn Du Dich arbeitssuchend meldest, das Arbeitsamt Dir eine Arbeit anbietet? Und gehst Du davon aus, dass Du nach 7 Jahren pausieren, als Frau mit 2 Kindern (ich weiss jetzt nicht, ob Du alleinerziehend bist oder nicht) wieder Arbeit bekommst?
Ich will Dich auf keinen Fall angreifen, das ist mir nur letzte Nacht so durch den Kopf gegangen.
Grüße
Almut
Hallo,
lieb,daß ihr euch so viele Gedanken macht.
Das habe ich auch getan und werde mich, wenn mit meinem AG alles geklärt ist, mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen.
Nochmals vielen Dank
Maxi
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