Hi!
Leider ist mir die Frage nicht beantwortet wurden und somit stelle ich sie nochmal.
Ich möchte gerne wissen wie ich wieder Anspruch auf ALG 1 bekomme. Ich war im Jahr 2003 6Monate in Deutschland beschäftigt, im Jahr 2004 3 Monate in der Schweiz und im Jahr 2005 8 Monate in der Schweiz.
Macht zusammen innerhalb der letzten 3 Jahre ( Rahmenfrist) 17 Monate
Wenn ich auf die A Amt seite schaue finde ich folgendes:
*Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten drei Jahren (Dreijahresfrist) vor der Arbeitslosmeldung, der so genannten Rahmenfrist, und der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. Beschäftigung, ggf. Krankengeldbezug u.a.) gestanden haben.*
und
*Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden:
Zeiten einer beitragspflichtigen Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz …Voraussetzung für die Anerkennung der Zeiten aus EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten ist im allgemeinen aber, dass vor der Arbeitslosmeldung und Antragstellung zuletzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt worden ist.*
In einem Merkblat der Arbeitsagentur steht aber folgendes:
*3.2 Ausnahmen: keine Zwischenbeschäftigung in Deutschland erforderlich
Eine Beschäftigung in Deutschland nach
einer Auslandsbeschäftigung ist ausnahmsweise
nicht erforderlich, wenn …ein deutscher Staatsangehöriger eine Beschäftigung
in der Schweiz ausgeübt hat.*
Kann mir nun mal jemand sagen ob ich nun Anspruch habe oder nicht?
Muss noch dazu sagen das ich nach 06.2003 arbeitslos war und als die *Zeit* zu Ende war ich Harz IV bekommen habe. Nun möchte ich aber wieder raus aus Harz IV und hab mir eben einen Job in der Schweiz gesucht. Wenn ich das richtig sehe habe ich doch alle Ansprüche erfüllt - oder nicht?
Die vom Amt können mir es nicht sagen - warum auch immer nicht- also muss ich denen was sagen und suche schon wie verrückt im Internet was ich dazu finde - aber viel ist es nicht, oder ich suche falsch.
Ich danke euch schon mal.
Gruß Renee
Hallo,
mir geht’s jetzt vielleicht wie dem AA:
Also in 2003 6Monate in D , in 2004 3 Monate CH und in 2005 8 Monate in der CH.
Nun frage ich mich was war in den restlichen 6-Monaten D 2003,
den restlichen 9-Monaten 2004 CH,und letzlich den 4-Monaten 2005 CH.
Von irgendwas wird man ja wohl gelebt haben:
Nun nehmen wirs mal so:
Sie müssen in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 360 Kalendertage als Arbeitnehmer gearbeitet haben.
Für mich persönlich liegt es nahe das in den Jahren von 2003 – 2005 Leistungen in Anspruch genommen wurden.
In diesem Fall muss neu gerechnet werden.
Soll heißen das Du in 2003 irgendwann Alg IV bekamst womit von Deinen 17-Monaten bereits wieder 6-Monate weg sind.
Nur das war 2003 was war in 2004,2005,und was ist in 2006?
Um sich einen Kopf zu machen was wie und warum sollte man schon die Dinge
So exakt ,und das kannst nur Du,als möglich benennen um es gegebenenfalls nachrechnen zu können.
Soll weiter heißen das wenn nicht ein zusammenhängender Zeitraum v. 12-Mon.
in den Jahren 04,05,(06 ) besteht ohne eine Leistung erhalten zu haben sind diese einfach nicht erfüllt.
Gruß
Hi Pumuckel
Klar hast du recht - von irgendetwas muss man leben. In den Zeiträumen wo ich nicht gearbeitet habe gabs Harz IV - und da ich eben da raus will brauche ich ja ne gewisse zeit um wieder Anspruch zu haben. Da es hier nix gibt bin ich eben in die CH und der lange zeitraum wo ich zuhause war ist eben zustandegekommen durch Trennung, Umzug in ein anderes bundesland u s w. Als mein Anspruch Anfang 2004 erschöpft war, ab dann gabs Harz IV. wollte ja nur wissen wo das steht das man die Zeit erst rechnen kann als der Anspruch erschöpft war und somit sind es ja dann nicht *die letzten 3 Jahre* Wenn ich nur die 3 Jahre rechne, dann hab ich wie gesagt 17 Monate zusammen und es Steht nicht dabei das die vorgeschrieben 12 Monate an einem Stück zu erbringen sind, sondern innerhalb von 3 Jahren. 2006 wird es so sein, das sobald das Wetter mitspielt ich wieder meine Koffer packe und in die CH fahre - bis ende des Jahres. Ist nun mal so das ich immer wieder im Winter zuhause bin und somit eh keine 12 Monate am Stück schaffen kann. Meistens wird man kurz vor Weihnachten gekündigt und nach Karneval wieder eingestellt. So geht mir das schon seit Jahren - und wenn das mit der Trennung nicht gewesen wäre,dann gäb´s immernoch ALG 1 .
Aber was solls. Nun werde ich meine Zeit mit Harz IV überbrücken und dann wieder schaffen gehen - solange es eben geht.
Danke nochmal
Hallo Renee
also noch mal:
GRUNDSATZ
Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten drei Jahren (Dreijahresfrist), der so genannten Rahmenfrist, und der eingetretenen Arbeitslosigkeit (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. Beschäftigung, ggf. Krankengeldbezug u.a.) gestanden haben.
Voraussetzung für die Anerkennung der Zeiten aus EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten ist im allgemeinen aber, dass vor der Arbeitslosmeldung und Antragstellung zuletzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt worden ist.
HINWEIS:
Ab 01.02.2006 beträgt die Rahmenfrist zwei Jahre.
in den letzten drei Jahren >vor der Arbeitslosmeldung> mindestens 12 Monate