Ist diese Auskunft korrekt?

Hallo Experten,

eine Frage:

Angenommen, jemand ist chronisch krank und bekommt wegen fehlender Arbeitsfähigkeit Leistungen nach §12, also kein ALG 2, sondern Sozialhilfe.
Er hat das Glück, eine ganz leichte Tätigkeit für wenige Stunden pro Woche zu finden. Er teilt dies der Sachbearbeiterin mit. Sie rechnet ihm aus, dass er ca. ein Drittel des Lohnes behalten darf. Einen festen Freibetrag gibt es ihrer Auskunft nach nicht. Auch die Anfahrt zu dieser Tätigkeit würde nicht erstattet.
Da der Job nur ca. 50 bis 80 € im Monat bringt, würden ihm max. 24 € davon bleiben. Davon hätte er dann noch die Fahrtkosten zu bestreiten.

Wird das wirklich so unterschiedlich gehandhabt? Ist diese Berechnung korrekt?

Viele Grüße,

Annette.

Hallo

Ich hab zwar keine Antwort wegen der Freibeträge, aber es ist ein glattes Verlustgeschäft bei den jetzigen Zahlen und dadrüber noch nachzudenken lohnt wohl eher nicht

LG
Mikesch

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Unglaublich

Hallo

Ich hab zwar keine Antwort wegen der Freibeträge, aber es ist
ein glattes Verlustgeschäft bei den jetzigen Zahlen und
dadrüber noch nachzudenken lohnt wohl eher nicht

LG
Mikesch

Ob es ein Verlustgeschäft ist, sei dahin gestellt, dass sehe ich nicht unbedingt. Ich finde es aber unglaublich, dass davon abgeraten wird, sich seinen Unterhalt, zumindest teilweise, selbst zu verdienen. Warum muss ein eigener Verdienst immer über den Sozialleistungen liegen ? Ich als Beitragszahler kann wirklich nur kotzen, wenn Leute der Meinung sind, die Allgemeinheit sei verpflichtet, dem Einzelnen eine gewisse Grundsicherung zu garantieren und der Empfänger Arbeit nur dann lukrativ findet, wenn das daraus resultierende Einkommen (deutlich) über den Sozialleistungen liegt. Was würde denn derjenige machen, wenn es die Sozialleistungen nicht gäbe ? Er würde selbstverständlich arbeiten gehen.
Sozialhilfe war ursprünglich dafür gedacht, den Beziehern eine Existenz zu sichern. Inzwischen wird es als Alternative zur Arbeit gesehen. Und ganz genau daran krankt das gesamte Sozialsystem.

Warum soll die Allgemeinheit also Leistungen ganz oder teilweise erbringen, wenn der Bezieher diese ganz oder teilweise selbst erarbeiten kann ?

Ich kann es wirklich nicht mehr hören: „Lohnt sich nicht. Bleib ich mit meinem Arsch doch Morgens lieber im warmen Bett wenn die ganzen Trottel zur Arbeit gehen. Ich bekomme doch die gleichen (oder besseren) Leistungen, wenn ich mich in die soziale Hängematte werfe.“

Es gab durchaus eine Generation, die den Bezug von Sozialleistungen generell abgelehnt haben, weil sie der Allgemeinheit nicht zur Last fallen wollten. Die haben jeden Job, der irgendwas brachte angenommen und konnten damit über die Runden kommen. Wenn es nicht für´s Fahrgeld reichte, sind die Leute mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren. Das war früher absolut normal, wenn man keine Knete hatte. Außerdem führt jahrelanges Nichtstun bekanntermaßen zum endgültigen Ausschluss vom Arbeitsmarkt. Resultat: Es entwickeln sich regelrechte Sozialhilfedynastien, in denen über Generationen faktisch keiner einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

Im Einzelfall sind Sozialleistungen sicher berechtigt und sinnvoll. Aber jemanden vom Arbeit abzuraten, da dies „nicht lohnt“ halte ich für absolut falsch. Arbeit lohnt immer !

S.J.

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Hallo Mikesch,

ich rege mich über deine Bemerkung nicht ganz so auf wie S.J., aber in der Tendez würde ich ihm eher zustimmen.
Leider kann ich die eigentliche Frage auch nicht beantworten.

Heutzutage wird man nicht wegen Kinkerlitzschen erwerbsunfähig, sondern wegen sehr schweren Erkrankungen. Denke mal beispielsweise an Multiple Sklerose, Schlaganfall mit bleibenden Behinderungen oder Schweren Depressionen.
Der Unterschied zwischen „Ich bin ein Pflegefall“ und „Ich gehe arbeiten“ ist für für das Selbstbewustsein und die eigene Psyche immens. Mancher Erwerbsunfähiger wäre glücklich eine ehrenamtliche Tätigkeit ausführen zu können, wenn es die Gesundheit zuließe.

Möglicherweise gibt es hier Ermessenräume der Sachbearbeiter? Dann könnte man freundlich mit den Sacharbeitern verhandeln.

Gruß
Carlos

ebenfalls Hallo

Hallo

Ich hab zwar keine Antwort wegen der Freibeträge, aber es ist
ein glattes Verlustgeschäft bei den jetzigen Zahlen und
dadrüber noch nachzudenken lohnt wohl eher nicht

LG
Mikesch

Ob es ein Verlustgeschäft ist, sei dahin gestellt, dass sehe
ich nicht unbedingt.

Dann kannst du nicht rechnen…

Ich finde es aber unglaublich, dass davon

abgeraten wird, sich seinen Unterhalt, zumindest teilweise,
selbst zu verdienen. Warum muss ein eigener Verdienst immer
über den Sozialleistungen liegen ? Ich als Beitragszahler kann
wirklich nur kotzen, wenn Leute der Meinung sind, die
Allgemeinheit sei verpflichtet, dem Einzelnen eine gewisse
Grundsicherung zu garantieren und der Empfänger Arbeit nur
dann lukrativ findet, wenn das daraus resultierende Einkommen
(deutlich) über den Sozialleistungen liegt. Was würde denn
derjenige machen, wenn es die Sozialleistungen nicht gäbe ? Er
würde selbstverständlich arbeiten gehen.

Wenn es denn für Ihn welche gäbe…

Sozialhilfe war ursprünglich dafür gedacht, den Beziehern eine
Existenz zu sichern. Inzwischen wird es als Alternative zur
Arbeit gesehen. Und ganz genau daran krankt das gesamte
Sozialsystem.

Warum soll die Allgemeinheit also Leistungen ganz oder
teilweise erbringen, wenn der Bezieher diese ganz oder
teilweise selbst erarbeiten kann ?

Ich kann es wirklich nicht mehr hören: „Lohnt sich nicht.
Bleib ich mit meinem Arsch doch Morgens lieber im warmen Bett
wenn die ganzen Trottel zur Arbeit gehen. Ich bekomme doch die
gleichen (oder besseren) Leistungen, wenn ich mich in die
soziale Hängematte werfe.“

Es gab durchaus eine Generation, die den Bezug von
Sozialleistungen generell abgelehnt haben, weil sie der
Allgemeinheit nicht zur Last fallen wollten.

Das war einmal, die Zeiten haben sich geändert und infolge der Globalisierung wird es sicherlich nicht besser werden, zumindest was die unterqualifizierte Arbeit angeht

Job, der irgendwas brachte angenommen und konnten damit über
die Runden kommen. Wenn es nicht für´s Fahrgeld reichte, sind
die Leute mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren. Das war früher
absolut normal, wenn man keine Knete hatte.

Früher hatte man ja auch den Arbeitsplatz meistens um die Ecke und nicht 20-70km weg, wie es einem heute als zumutbar erklärt wird.

Außerdem führt

jahrelanges Nichtstun bekanntermaßen zum endgültigen
Ausschluss vom Arbeitsmarkt. Resultat: Es entwickeln sich
regelrechte Sozialhilfedynastien, in denen über Generationen
faktisch keiner einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

Im Einzelfall sind Sozialleistungen sicher berechtigt und
sinnvoll. Aber jemanden vom Arbeit abzuraten, da dies „nicht
lohnt“ halte ich für absolut falsch. Arbeit lohnt immer !

Es gibt heute viele Leute die für 4€ arbeiten gehn, wenn man aber damit sein Leben nicht vernünftig bestreiten kann, dann läuft doch einiges falsch in unserem Land

Und wenn demnächst die BFA die Leute in Klassen einteilt, wer länger als 2 Jahre und über 45 ist bekommt überhaupt keine Förderung mehr, wird sich noch weniger ändern, selbst wenn viele wollten

S.J.

LG
Mikesch

Diskussion beendet:wink:

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Hallo,

in diesem Falle ist es ja nun mal so, dass derjenige sich selbst um eine stundenweise Tätigkeit bemüht hat, damit er nicht den ganzen Tag zu Hause herumhängt. Er gilt beim Arbeitsamt seit einer amtsärztlichen Untersuchung als nicht vermittelbar.
Es muss allerdings sehr enttäuschend sein, wenn man unter dem Strich nichts verdient oder sogar noch Geld drauflegt.
Als Alg2- Empfänger hätte er einen Freibetrag von ca. 100,- € im Monat. Da kaum Aussicht auf Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit besteht, gibt es für ihn aber kein Alg2.
Einmalige Beihilfen bekommt er jedoch auch nicht.
Eine Heizkopstennachzahlung wurde nicht übernommen, und der Antrag auf ein dringend benötigtes Bettgestell wurde mit den Worten, er solle das Geld ansparen, ebenfalls abgelehnt. Aber wie soll man Geld ansparen, wenn es hinten und vorne nicht reicht?

Übrigens: Wenn man ehrenamtlich arbeitet, bekommt man seine Auslagen erstattet.

Viele Grüße,

Annette

Moin,

Es muss allerdings sehr enttäuschend sein, wenn man unter dem
Strich nichts verdient oder sogar noch Geld drauflegt.

Vielleicht hat die betreffende Person das falsch verstanden. Es ist nicht so, dass die Gemeinschaft der Steuerzahler einem Menschen die Grundsicherung bezahlt und das, was er selbst verdient, geht nochmal extra auf den Betrag drauf, sondern es ist so, dass jeder grundsätzlich erstmal versuchen sollte, einen möglichst hohen Betrag für seinen Lebenserhalt selbst zu erwirtschaften. Die Gemeinschaft der Steuerzahler legt dann den Betrag drauf, der noch fehlt, damit zumindest die Grundsicherung gewährt ist.

Gruß
Marion

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Hallo Marion,

darum geht es aber auch nicht.

Es geht darum: Ein Hartz IV- Empfänger hat einen Freibetrag von ca. 100,- €, wenn er arbeitet. Erst ab da wird prozentual angerechnet.

Wenn sich jemand, der wegen Krankheit von Arbeitsbemühungen freigestellt ist, eine leichte Arbeit für wenige Stunden pro Woche sucht, steht er deutlich schlechter da.
Mit einer Arbeitsaufnahme sind nun mal Kosten wie beispielsweise Fahrtkosten verbunden. Zumindest die sollte man wieder hereinbekommen, oder nicht?

Viele grüße,

Annette.

Nein, ist sie nicht
Hi,
die Antwort steht in § 82 SGB XII.

(2) Von dem Einkommen sind abzusetzen

  1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,

  2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,

  3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind, sowie geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,

4. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben, [Dazu gehören auch Fahrtkosten]

(3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen. [Freibetrag]

Gruß
Nelly

Hab´s mir fast gedacht!
Danke Dir, Nelly.

Viele Grüße,

Annette.

Mit einer Arbeitsaufnahme sind nun mal Kosten wie
beispielsweise Fahrtkosten verbunden. Zumindest die sollte man
wieder hereinbekommen, oder nicht?

Wie hoch sind diese, bei Benutzung eines Fahrrades ?

Oder meint der Bezieher, Fahrradfahren sei unter seinem Niveau ?

Hallo Steve,

Wie hoch sind diese, bei Benutzung eines Fahrrades ?

Oder meint der Bezieher, Fahrradfahren sei unter seinem Niveau

Diese Bemerkung zeugt entweder von einem hohen Maß an Ignoranz oder Zynismus.
Was macht der kranke Mensch, der an der Krücke geht und sich schon beim langsamen Gehen abmüht nicht auf die Fresse zu fliegen?
Wir sprechen hier von einem schwerkranken Menschen, wobei das Wesen der Erkrankung nicht beschrieben ist.

Radfahren, auch gemächliches, ist eine mehr oder weniger sportliche Angelegenheit. Viele schwerkranke Menschen schaffen es nicht mal auf ein normales Rad zu steigen und loszufahren.

Gruß
Carlos

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Moin Annette,

darum geht es aber auch nicht.

Es geht darum: Ein Hartz IV- Empfänger hat einen Freibetrag
von ca. 100,- €, wenn er arbeitet. Erst ab da wird prozentual
angerechnet.

Ok, find ich bei diesem auch nicht in Ordnung. Allerdings überwiegen bei dem Hartz-IV Empfänger vermutlich pragmatische Gründe, nämlich die Hoffnung, ihm durch die 100 extra das Arbeitsleben wieder entwas schmackhafter zu machen mit der Aussicht, ihn irgendwann aus den Sozialkassen wieder in die Selbstverantwortung zu entlassen.

Diese Aussicht besteht bei einem chronisch kranken Menschen vermutlich eher nicht. Dafür muss dieser sich aber auch kein Generve von der ARGE gefallen lassen, die ihn wieder in Arbeit und Brot bringen will.

Gruß
Marion

Im Ursprungsposting heißt es „Angenommen, jemand ist chronisch krank …“. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Krankheit.
Im Ursprungsposting steht nichts von einer Behinderung. Auch nicht von einer Krankheit, die das Rad fahren unmöglich macht.

Aber das scheint gesellschaftlich das Problem zu sein, dass vorausgesetzt wird, dass eine Krankheit, die die Ausübung bestimmter Berufe und Tätigkeiten unmöglich macht, dazu führt, dass derjenige überhaupt kein eigenes Einkommen mehr erwirtschaften kann.

Das ist (oder war?) bei Beamten so. Da ist (oder war?) Berufsunfähigkeit gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit und die Leute werden/wurden in Pension geschickt, auch wenn Sie noch problemlos andere Tätigkeiten verrichten könnten. Ein Beamter würde aber niemals in den „Genuss“ kommen, Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen.

Wir reden hier über fiktive Fälle. Eine Diskussion kann hier nur aufgrund der Informationen geführt werden, die uns zur Verfügung stehen. Meine Antwort „zeugt somit weder von einem hohen Maß an Ignoranz noch Zynismus“. Du bist es, der hier offensichtlich aus einem kronisch Kranken einen Schwerbehinderten macht, der nicht mehr Rad fahren kann.

Aber Du hast Recht, ein klein wenig Zynismus steckt schon in meiner Antwort. Nicht ganz unbegründet, wenn man in einigen Foren (nicht nur WWW) ernsthafte Beiträge ließt, in denen angefragt wird, wie bitteschön der ALG-2 Empfänger denn einen 20 km entfernten neuen Arbeitsplatz antreten soll, wenn ihm „DIE DA OBEN“, gemeint ist natürlich das Sozialsystem, nicht einen PKW finanzieren.

Früher ist der arme Mensch mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren oder zu Fuß gelaufen. Das haben einige offensichtlich einfach nicht mehr nötig.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hallo Steve,

in diesem Falle spreche ich von jemandem, der krank IST und nicht so tut. Die sieben Kilometer Anfahrtsweg kann er nicht mit dem Fahrrad bewältigen. Und wenn er es könnte müsste er sich erst ein Fahrrad anschaffen.
Ich hoffe sehr, Du kommst nie in die Situation, krank zu werden und Dich davon nicht mehr zu erholen.

Viele Grüße,

Annette.

Hallo S.

Im Ursprungsposting heißt es „Angenommen, jemand ist chronisch krank und bekommt wegen fehlender Arbeitsfähigkeit Leistungen nach §12, also kein ALG 2, sondern Sozialhilfe.“

Was nicht allgemein bekannt ist, eine chronische Krankheit führt nicht dazu, dass Jemand Sozialhife erhält, sondern erst eine Erwerbsminderung. Ob das auch für eine Teilminderung auch gilt, weiss ich nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbsunf%C3%A4higkeit

Eine Erwerbsminderung liegt aber erst dann vor, wenn Jemand nicht in der Lage ist täglich 6 Stunden erwerbstätig zu sein, unabhängig davon ob geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
Das heißt, dass der Blinde oder der Querschnittsgelähmte, der ansonsten keine Einschränkungen hat, genauso ALG2 erhält, wie ein Langzeitarbeitsloser.
Wer also Sozialhilfe erhält, weil die Erwerbsunfähikeitsrente, falls überhaupt vorhanden, häufig nicht zum Überleben reicht, ist gesundheitlich schwer angeschlagen.
Klar, wenn jemand wegen Depressionen erwerbsunfähig ist, wüsste ich nichts, was gegen das Fahrrad spricht. Ansonsten geht aber die Erwersunfähigkeit mit einer Behinderung einher.

Damit hoffe, damit wird meine Reaktion verständlicher.

Gruß
Carlos

DANKE für diese Sachlichkeit!
Hallo!

Vielen Dank, im gesamten Thread der erste brauchbare Beitrag!

Gruß,

Frank.

HallO!

über den Sozialleistungen liegen ? Ich als Beitragszahler kann
wirklich nur kotzen

Sozialhilfe wird nicht aus den Beiträgen finanziert, die Du zu zahlen meinst. Also müsstest Du, wenn, dann schon als Steuerzahler kotzen. Aber auch das könntest Du mir gern ersparen.

Gruß,

Frank.