Aufhebungsvertrag/Eigenkündigung nach Elternzeit

Hallo,

letztes Jahr ist meine Elternzeit zu Ende gegangen. Das war im März. Im Februar hatte ich mit meinem Arbeitgeber ein persönliches Gespräch bezüglich Wiedereinstellung. Damals wurde mündlich ausgemacht, dass ich dort nicht mehr gebraucht werde. Von meiner Seite aus ginge es auch organisatorisch nicht, da meine Kleine erst im September in den Kindergarten gekommen ist. Ich habe zwei Kinder. Der Betrieb hat sich stark verkleinert, und alle Personen, die noch da arbeiten, sind wirklich noch die letzten Personen, die gebraucht werden.

Nun hab ich diese Woche mal meinen Arbeitgeber angerufen und gefragt, ob er mich denn dann mal kündigen könnte. Er hat gemeint, wenn, dann müsste ich kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Mit der Begründung, das würde ja schlecht aussehen im Lebenslauf (versteh’ ich nur net ganz, was eine Kündigung mit dem Lebenslauf zu tun haben soll).

Wenn ich jetzt kündigen würde, oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben würde, bekomme ich doch erstmal eine Sperre vom Arbeitsamt?

Ich bin nicht scharf auf das Arbeitsgeld, ich arbeite noch nebenher und habe ein Gewerbe angemeldet, das aber nicht so viel einbringt. Ich möchte gerne in meinem Beruf, den ich mal gelernt habe, weiterarbeiten, aber eben erstmal das mit meinem alten Arbeitgeber regeln. Es werden dann ja auch keine Versicherungsbeiträge gezahlt.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen oder Tips geben, ist viel Text da oben … sorry.

Liebe Grüße

MOD: Der Titel wurde geändert, und die arbeitsrechtlichen Fragen des Postings wurden entfernt. Diese können unter http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
beantwortet werden.

Hallo,

letztes Jahr ist meine Elternzeit zu Ende gegangen. Das war im
März. Im Februar hatte ich mit meinem Arbeitgeber ein
persönliches Gespräch bezüglich Wiedereinstellung. Damals
wurde mündlich ausgemacht, dass ich dort nicht mehr gebraucht
werde. Von meiner Seite aus ginge es auch organisatorisch
nicht, da meine Kleine erst im September in den Kindergarten
gekommen ist. Ich habe zwei Kinder. Der Betrieb hat sich stark
verkleinert, und alle Personen, die noch da arbeiten, sind
wirklich noch die letzten Personen, die gebraucht werden.

Nun hab ich diese Woche mal meinen Arbeitgeber angerufen und
gefragt, ob er mich denn dann mal kündigen könnte. Er hat
gemeint, wenn, dann müsste ich kündigen oder einen
Aufhebungsvertrag unterschreiben. Mit der Begründung, das
würde ja schlecht aussehen im Lebenslauf (versteh’ ich nur net
ganz, was eine Kündigung mit dem Lebenslauf zu tun haben
soll).

Wenn ich jetzt kündigen würde, oder einen Aufhebungsvertrag
unterschreiben würde, bekomme ich doch erstmal eine Sperre vom
Arbeitsamt?

Ich bin nicht scharf auf das Arbeitsgeld, ich arbeite noch
nebenher und habe ein Gewerbe angemeldet, das aber nicht so
viel einbringt. Ich möchte gerne in meinem Beruf, den ich mal
gelernt habe, weiterarbeiten, aber eben erstmal das mit meinem
alten Arbeitgeber regeln. Es werden dann ja auch keine
Versicherungsbeiträge gezahlt.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen oder Tips geben, ist
viel Text da oben … sorry.

Liebe Grüße

MOD: Der Titel wurde geändert, und die
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können unter
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Hallo Nicole,

wenn nichts passiert, müssen Sie am ersten Tag nach der Elternzeit Ihre Arbeit mit dem alten Beschäftigungsumfang wieder antreten. Wenn der Arbeitgeber dann keinen Bedarf hat, muss er Sie unter Einhaltung der vereinbarten, tariflichen oder gesetzlichen Frist kündigen, was aber frühestens am Tag nach dem Ende der Elternzeit geht.

Wenn Sie die Arbeit nicht wieder im alten Umfang antreten können, müssten Sie ein Teilzeitverlangen stellen (spätestens 3 Monate vorher), da Sie im Kleinbetrieb unter 15 MA aber keinen Teilzeitanspruch haben, braucht der Arbeitgeber diesem Verlangen nicht stattzugeben.

Sie können dann vorher einen Aufhebungsvertrag schließen oder selbst zum Ende der Elternzeit kündigen. Sie bekommen eine Sperrzeit, wenn Sie dafür keinen wichtigen Grund hatten, wobei fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und Ablehnung von Teilzeit wichtige Gründe sind.

Sie stehen dann dem Arbeitsmarkt aber nur Teilzeit zur Verfügung und bekommen Arbeitslosengeld nur auf der Basis, wie Sie wirklich arbeiten könnten (also nicht 67 % vom letzten Gehalt, sondern vom fiktiven Teilzeitgehalt).

Grüße

EK

Leistungserschleichung
Hallo

Ich fasse zusammen:

Du hast Kinder, ein Gewerbe angemeldet und arbeitest nebenher.

Du schreibst, dass Du gar nicht in der Lage bist diesen (oder einen anderen) Job anzutreten.

Es ist daher irrelevant, ob Du kündigst oder gekündigt wirst, denn in dieser Situation bist Du ja gar nicht in der Lage einen Job anzutreten, würdest somit nicht als „arbeitslos“ gelten und auch keine Leistungen erhalten.

Es gibt m.E. nur einen einzigen Grund, warum jemand seinen Arbeitgeber um Kündigung bittet: Er befürchtet bei eigener Kündigung keine Leistungen zu erhalten. Und genau darum geht es Dir. Du willst gekündigt werden, so dass, trotz Nebeneinkommen, Sozialleistungen gezahlt werden. Du erwartest auch noch, dass man Dir hilft, Deine geplante Leistungserschleichung zu realisieren. Danke, nicht mit mir, der brav seine Sozialversicherungen Monat für Monat abführt.

Und ich hoffe auch, dass Dir sonst niemand dabei hilft.

Kackfrech so etwas.

S.J.

Hallo,

letztes Jahr ist meine Elternzeit zu Ende gegangen. Das war im
März. Im Februar hatte ich mit meinem Arbeitgeber ein
persönliches Gespräch bezüglich Wiedereinstellung. Damals
wurde mündlich ausgemacht, dass ich dort nicht mehr gebraucht
werde. Von meiner Seite aus ginge es auch organisatorisch
nicht, da meine Kleine erst im September in den Kindergarten
gekommen ist. Ich habe zwei Kinder. Der Betrieb hat sich stark
verkleinert, und alle Personen, die noch da arbeiten, sind
wirklich noch die letzten Personen, die gebraucht werden.

Nun hab ich diese Woche mal meinen Arbeitgeber angerufen und
gefragt, ob er mich denn dann mal kündigen könnte. Er hat
gemeint, wenn, dann müsste ich kündigen oder einen
Aufhebungsvertrag unterschreiben. Mit der Begründung, das
würde ja schlecht aussehen im Lebenslauf (versteh’ ich nur net
ganz, was eine Kündigung mit dem Lebenslauf zu tun haben
soll).

Wenn ich jetzt kündigen würde, oder einen Aufhebungsvertrag
unterschreiben würde, bekomme ich doch erstmal eine Sperre vom
Arbeitsamt?

Ich bin nicht scharf auf das Arbeitsgeld, ich arbeite noch
nebenher und habe ein Gewerbe angemeldet, das aber nicht so
viel einbringt. Ich möchte gerne in meinem Beruf, den ich mal
gelernt habe, weiterarbeiten, aber eben erstmal das mit meinem
alten Arbeitgeber regeln. Es werden dann ja auch keine
Versicherungsbeiträge gezahlt.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen oder Tips geben, ist
viel Text da oben … sorry.

Liebe Grüße

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beantwortet werden.

Hallo zurück,

also ich finde das schon eher frech was Du mir da unterstellst von wegen Leistungserschleichung.

Ich bin nicht auf irgendein Geld aus! Und ich bin in der Lage im Moment eine Tätigkeit aufzunehmen, weil meine beiden Kinder jetzt in den Kindergarten gehen. Und es war nur eine Frage von mir, ob der AG kündigen muß/soll/darf oder ob ich das machen soll. Was soll ich da noch als beschäftigt gelten, wenn die mich nicht mehr brauchen und auch in Zukunft keine Chance besteht, das ich dort jemals wieder anfangen kann.

Und ich sehe auch nicht ein, warum ich mich hier eigentlich überhaupt rechtfertigen muß!

Und hier sehe ich wieder, wie man auch eine Frage stellt, man wird gleich als Schmarotzer hingestellt, wie auch bei manch anderen Fragen.

Vielen Dank auch!!!

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