Kein ALG II bei Studiengebühren-Rückzahlung?

Ein Student will im Oktober 2005 sein Studium mit der mündlichen Exmensprüfung abschließen. Um den Prüfungstermin wahrnehmen zu können, muss er sich für das Wintersemester 2005/2006 nochmals immatrikulieren. Er überweist deshalb der Uni knapp 800 Euro (650 Euro Studiengebühren plus Sozialbeitrag).

Nachdem er sein Studium erfolgreich abgeschlossen hat, exmatrikuliert sich der Student. Die Exmatrikulation wird zur Rückzahlung von Sozialbeitrag und Studiengebühren führen.

Einen Tag nach der Exmatrikulation meldet sich der Student arbeitslos und stellt bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft einen Antrag auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II).

Während des Bedarfszeitraums überweist die Uni die rund 800 Euro Studiengebühren zurück auf das Konto des Ex-Studenten.

Der Geldeingang auf dem Girokonto des Ex-Studenten führt dazu, dass ihm ALG II verwehrt wird. Argumentation der Arbeitsgemeinschaft ist, dass es sich bei den 800 € um Einkommen handele.

Dies kann der Student nicht nachvollziehen. Zwar handelt es sich um einen Geld-Zufluss, jedoch kann aus Sicht des Ex-Studenten von einem realen Einkommen keine Rede sein, da die 800 Euro dem Vermögen des Studenten zuvor entnommen worden waren.

Anmerkung: Wären die 800 Euro dem Vermögen des Studenten nicht vorübergehend entnommen worden (was den Studienabschluss verhindert hätte), hätte der Anspruch auf ALG II hingegen bestanden (Schonvermögen).

Ist das Vorgehen der Arbeitsgemeinschaft korrekt?

DANKE für Hinweise!

nö, nochmal hingehen und deutlich machen, dass es eine Einmalzahlung ist und nicht zB. ein Gehalt aus einem Werkvertrag (dann steht auf dem Konto ggf auch Uni xy).
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