Hallo!
Sie wollen mir doch nicht im ernst erzählen, dass die Behörde
in diesem speziellen Fall keinen trifftigen Grund für die
Vorlage der Kontoauszüge hat?
Um ehrlich zu sein, kann ich diesen speziellen Fall ja schon deshalb nicht beurteilen, weil ich keinen Details kenne. Darüber hinaus habe ich nicht gesagt, dass die Behörde hier keinen Grund hat, ich habe nur gesagt, dass ich sehr gut verstehen kann, wenn der Bürger hier meint, er hätte keinen Grund, dem Wunsch der Behörde nachzukommen. Denn das ist sen gutes Recht.
Und wenn ich dazu ein entsprechendes Urteil des Hessischen LSG lese, entnehme ich daraus, dass die zurückliegenden Kontobewegungen keine Aussage über den derzeitigen Bedarf des Antragstellers treffen. Außerdem entnehme ich dem Urteil, dass eine Vorlage von Kontoauszügen sinnvoll sein kann, wenn Bedenken an der Bedürftigkeit bestehen.
Ich persönlich fände es äußerst ungerecht, wenn jemand mit
sagen wir mal 20000 EUR auf seinem Konto einen Antrag auf ALG
II stellt
Ich auch. Aber um das zu erkennen, brauche ich nicht die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Klar, der Antragsteller könnte ja was weggeschafft haben. Der Punkt ist aber, dass unsere Rechtsordnung bis dato nicht auf Misstrauen beruht, sondern auf Vertrauen.
Mir ist zum Beispiel in meiner Studentenzeit beim BaFöG, bei dem man ja schließlich auch Geld vom Staat bekommt, geglaubt worden, als ich gesagt habe, dass ich kein Einkommen habe. Ich brauchte da keine Listen von Kontoauszügen vorbringen…
Irgendwo hat dieses von Ihnen so angepriesene Recht
Ich preise das nicht an, unsere Verfassung garantiert es.
seine Grenzen und die fangen meiner Meinung nach dort an, wo
die Gesellschaft für jemanden sorgen muss.
Was die Grenzen angeht stimme ich zu, was den anderen Punkt angeht, stimme ich nicht unbedingt zu. Der Staat muss für die Bedürftigen Sorgen, da haben Sie schon recht. Dazu ist er nämlich, auch aus der Verfassung heraus verpflichtet. Das hat aber mit den Grenzen des Rechts aus informationelle Selbstbestimmung nicht so viel zu tun. Selbstverständlich gibt es da Grenzen, kaum ein Grundrecht ist vorbehaltlos gewährt. Natürlich darf der Staat da eingreifen, wo es erforderlich und verhältnismäßig ist. Aber daran kann man hier in der Tat zweifeln wie ich finde.
Außerdem habe ich doch gar nicht gesagt, dass der Staat hier in der Tat zu weit ginge, ich habe lediglich gesagt, dass man sich die patzigen Kommentare eigentlich sparen kann, wenn jemand einfach nur beginnt, sich zu Fragen, ob immer alles als von gott gegeben angenommen werden muss.
Ich bin persönlich gar nicht unbedingt sicher, ob das wirklich gegen das Recht aus Art. 2 I, 1 I GG verstößt. Wenn aber jemand sich weigert, dieser Aufforderung nachzukommen, dann steht ihm dieses Grundrecht erstmal zur Seite und gibt ihm ganz einfach ein legitimes Recht dazu. Mehr wollte ich eigentlich nicht damit sagen.
Leistungen hat, aber wie das Wort „Bedarfsfall“ schon heißt,
muss auch ein Bedarf da sein.
Richtig. Und nochmal: Den aktuellen Bedarf kann ich ja auch in erster Linie am aktuellen Kontostand erkennen.
Wenn Sie mir eine anderweitige Lösungsmöglichkeit, als das
Vorlegen der Kontoauszüge nennen können, bin ich Ihnen sehr
dankbar.
Kann ich: Man lässt sich den Kontostand bescheinigen, fängt an, den Menschen ein wenig zu vertrauen und wenn Zweifel aufkommen an der Ehrlichkeit des Antragstellers, fangen wir an, zu überprüfen.
Meine anderen Tipps kann ich nur aus meiner praktischen
Erfahrung geben und die Sache wird durch so etwas nun einmal
verzögert.
Das habe ich nicht bestritten. Und wenn eine Antwort in dieser Form gekommen wäre, hätte ich mir glatt meinen anfänglichen Kommentar gespart. Ich wollte nur klarstellen, dass ich jemanden, der sich eben nicht in der Form offenbaren möchte, gut verstehen kann. Aus persönlicher und auch aus rechtlicher Sicht.
Gruß,
Florian.