Anpruch a. Kindergeld, wenn Unterhalt gezahlt wird

Hallo,

Ich würde gerne wissen, ob sich aus der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt an ein Kind gleichzeitig auch der Anspruch auf erhalt von Kindergeld ergibt.

Konkret:
Eine Mutter und ein Vater eines 4jährigen Kindes leben getrennt, sind und waren aber nie verheiratet.
Das Kind lebt im gemeinsamen Haus des leiblichen Vaters und dessen Eltern, also drei Generationen unter einem Dach. Die Grosseltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht von beiden Elternteilen bekommen und erhalten deswegen auch das Kindergeld.

Der leibliche Vater sowie die Grosseltern sind Arbeitslos und beziehen ALGII, d.h. das Sozialamt zahlt für das Kind den Unterhaltsvorschuss.

Nun muss die Mutter künftig, weil Sie und ihr Ehemann über genügend Einkommen verfügen, den Unterhalt für den Jungen selbst zahlen, und zwar alles. Der leibliche Vater hat ja nichts.

Die Frage, die sich daraus ergibt ist, ob die Mutter, die nun künftig vom Sozialamt zur alleinigen Zahlung von Unterhalt in Höhe von 206 € herangezogen wird, den erhalt des Kindergeldes beanspruchen kann, also ob es den Grosseltern quasi entzogen werden kann.

Die Mutter pflegt eine familiäre Bindung zu ihrem Kind und wird ja dann künftig auch finanziell für ihn verantwortlich sein, wenn sie Unterhalt zahlt. Aber: das Kind lebt nicht in ihrem Haushalt.

Kann die Mutter Anspruch auf Kindergeld geltend machen?

Rückfragen

Hallo,

Ich würde gerne wissen, ob sich aus der Verpflichtung zur
Zahlung von Unterhalt an ein Kind gleichzeitig auch der
Anspruch auf erhalt von Kindergeld ergibt.

Hallo,
der Anteil Kindergeld für dich ist normalerweise bei der Unterhaltszahlung bereits abgezogen.

Du müsstest mitteilen, zu welchem Prozentsatz Unterhalt (z. B. 100 % oder 135 %) verpflichtet wurde. Ein Zahlbetrag in Höhe von 206,00 € ist aufgrund der Düsseldorfer bzw. Berliner Tabelle nicht nachvollziehbar. Oder íst da bereits ein Rückzahlungsbetrag für UVg mit eingepreist?

Die Mutter pflegt eine familiäre Bindung zu ihrem Kind und
wird ja dann künftig auch finanziell für ihn verantwortlich
sein, wenn sie Unterhalt zahlt. Aber: das Kind lebt nicht in
ihrem Haushalt.

Die grosseltern sind in dem Fall wie du ihn schilderst vorrangig berechtigt weil das Kind bei ihnen lebt

Kann die Mutter Anspruch auf Kindergeld geltend machen?

nein, Grosseltern sind hier vorrangig berechtigt, in deinem Fall gilt grundsätzlich § 1612 b Abs 5 BGB.
http://www.ratgeberrecht.de/normen/BGB/norm/P1612b.html

grüsse dragonkidd