Hallo,
ich würde gerne wissen, ob das Sozialamt für die Berechung der Höhe von Unterhalt, das ein Elternteil einem Kind leisten muss, das bei anderen Elternteil lebt, auch das Kindergeld anrechnen kann, welches man für ein weiteres Kind erhält (Kindergeld als Einkommen sozusagen).
Also ist Kindergeld auf die Leistungsfähigkeit eines Elternteils anrechenbar?
Einer erhält das Kindergeld und der andere darf den hälftigen Betrag vom Unterhalt abziehen. Aber nur dann, wenn das Kind mindestens 130 % vom Regelsatz erhält.
So wars doch, oder.
Gruß
Peter
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Hallo Peter
ich würde gerne wissen, ob das Sozialamt für die Berechung der
Höhe von Unterhalt, das ein Elternteil einem Kind leisten
muss, das bei anderen Elternteil lebt, auch das Kindergeld
anrechnen kann, welches man für ein weiteres Kind erhält
(Kindergeld als Einkommen sozusagen).
Also ist Kindergeld auf die Leistungsfähigkeit eines
Elternteils anrechenbar?
Einer erhält das Kindergeld und der andere darf den hälftigen
Betrag vom Unterhalt abziehen. Aber nur dann, wenn das Kind
mindestens 130 % vom Regelsatz erhält.
So wars doch, oder.
Das war m.M.n. nicht die Frage. Er will wissen, ob das Kindergeld, das er für ein anderes Kind bekommt, das bei ihm lebt, auf sein Einkommen angerechnet wird und die Höhe seines Selbstbehalts beeinflusst.
Kann eigentlich nicht sein, denn dieses Kindergeld ist ja für das zweite Kind gedacht, ich weiß es aber nicht wirklich.
Viele Grüße
Thea